Mir ist es wichtig, noch auf zwei Dinge hinzuweisen. Erstens die Datenabfrage beim AMS: Da geht es um ganz etwas anderes als um Lebensverhältnisse. Ich kann dazu etwas berichten, das ich selbst erlebt habe. Ich war einmal Mitglied einer Wahlkommission der Arbeiterkammer, und da habe ich gesehen, dass an einer Adresse 90 Leute als wohnhaft eingetragen waren, bei einem Arbeitgeber. Da ich das Haus und die Lebensbedingungen dort ein bisschen gekannt habe, habe ich mich gewundert: Wo sind die? – Ein Hochhaus habe ich dort nicht gesehen. Dort hat es keine Wohnung gegeben, aber 90 Menschen waren dort gemeldet.
Das sind die Themen, bei denen man genau hinschauen muss, denn da geht es darum, Sozialmissbrauch zu verhindern. Daher braucht man beim AMS auch die entsprechende Information, und ich meine, das ist wichtig.
Ich darf auch darauf hinweisen, dass es notwendig war, die Betriebsratsfunktionsperiode auszuweiten und gleichzeitig auch die Bildungsfreistellung zu erweitern.
Ich darf mich aus diesem Grund bei allen Betriebsrätinnen und Betriebsräten bedanken. Sie sind jene, die sich bemühen, in den Betrieben den Menschen ein Sprachrohr zu geben. Im Betrieb, wo es schwierig ist, eine Konfrontation zu führen, auf die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu schauen – das machen die Betriebsrätinnen und Betriebsräte freiwillig. Dazu brauchen diese eine Ausbildung, auch das haben wir garantiert.
Mir ist es ein Anliegen, mich bei genau diesen Betriebsrätinnen und Betriebsräten für ihre tagtägliche Arbeit zu bedanken, wenn es um Kurzarbeit geht, wenn es um Schließung von Betrieben geht, aber auch, wenn es ganz einfach darum geht, die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vertreten: Sie machen das ganz ausgezeichnet, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich danke Ihnen für Ihre Zustimmung. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
17.34
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Debatte geschlossen.
Die Abstimmung erfolgt getrennt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Wiedereingliederungsteilzeitgesetz.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und weitere Gesetze geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein
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