BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 65

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Handzeichen. – Das ist wiederum die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit an­genommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezem­ber 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezem­ber 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abferti­gungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist wiederum die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit an­genommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Aufgrund eines Versehens meinerseits beim vorheri­gen Abstimmungsblock, bei dem ich ein Blatt des Croquis überblättert habe, wurde die Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 8 nicht durchgeführt.

Ich ersuche daher, mit Ihrer Zustimmung die Abstimmung über den Beschluss des Na­tionalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pen­sionsgesetz 1965 und weitere Gesetze geändert werden, zum jetzigen Zeitpunkt durch­führen zu dürfen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Ich danke für die Bereinigung dieses Versehens.

17.37.0117. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Pflegefondsgesetz geändert wird (1331 d.B. und 1448 d.B. so­wie 9668/BR d.B. und 9685/BR d.B.)

18. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend Vereinbarung ge­mäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinba­rung zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird (1351 d.B. und 1449 d.B. sowie 9686/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen nun zu den Punkten 17 und 18 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Ebner. Ich bitte um die Be­richte.

 


17.37.42

Berichterstatterin Adelheid Ebner: Herr Präsident! Herr Bundesminister Stöger! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über


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