Handzeichen. – Das ist wiederum die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz und weitere Gesetze geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist wiederum die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Aufgrund eines Versehens meinerseits beim vorherigen Abstimmungsblock, bei dem ich ein Blatt des Croquis überblättert habe, wurde die Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 8 nicht durchgeführt.
Ich ersuche daher, mit Ihrer Zustimmung die Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965 und weitere Gesetze geändert werden, zum jetzigen Zeitpunkt durchführen zu dürfen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Ich danke für die Bereinigung dieses Versehens.
Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz geändert wird (1331 d.B. und 1448 d.B. sowie 9668/BR d.B. und 9685/BR d.B.)
18. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird (1351 d.B. und 1449 d.B. sowie 9686/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen nun zu den Punkten 17 und 18 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin zu beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Ebner. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatterin Adelheid Ebner: Herr Präsident! Herr Bundesminister Stöger! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über
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