BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 66

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den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Pflegefondsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. (Vizepräsidentin Winkler übernimmt den Vorsitz.)

Der zweite Bericht ist jener des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumenten­schutz über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend Ver­einbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Anderl. – Bitte.

 


17.39.01

Bundesrätin Renate Anderl (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Zuseher und Zuseherin­nen vor den Bildschirmen! Wer von uns Anwesenden war noch nie in der Situation, dass er mit der Pflege von nahen Angehörigen zu tun hatte?

Es ist natürlich sehr positiv zu sehen, dass die Menschen in Österreich immer älter werden und immer länger leben. Gleichzeitig steigt dadurch aber auch der Bedarf an Pflege und vor allem auch der Bedarf an Betreuung, daher war die Einführung des Pfle­gefonds eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Pflegedienstleistung.

Die finanzielle Basis, um den Pflegefonds einzuführen, war damals die Einführung der Bankenabgabe. Man hat nicht lange dazu gebraucht, hat nicht lange darüber nachden­ken müssen, wofür dieses Geld eingesetzt werden soll – und ja, es war eine wichtige Entscheidung und eine richtige Entscheidung!

Die Zukunft der Pflege ist durch die steigende Zahl der Pflegebedürftigen gekenn­zeichnet – wie ich schon eben erwähnt habe – und dadurch, dass wir immer älter wer­den und es einen massiven gesellschaftlichen Wandel mit geänderten Familienstruk­turen, einen veränderten Arbeitsmarkt und veränderte geografische Mobilität gibt. Da­her ist es notwendig, genau diesen Bereich der Pflege abzusichern.

Ich bedanke mich bei unserem Sozialminister Alois Stöger für seinen Einsatz im Rah­men der Finanzausgleichsverhandlungen, da dadurch der Pflegefonds, der durch den Bundesminister außer Dienst Rudolf Hundstorfer im Jahre 2009 eingeführt wurde, nicht nur verlängert wird, sondern auch finanziell abgesichert ist.

Derzeit werden in Österreich für die Pflege circa 2,5 Milliarden € ausgegeben. Damit die Länder ihre Aufgaben wahrnehmen können, werden zusätzlich noch 1,9 Milliar­den € in den Pflegefonds fließen. Damit können die Länder qualitative Pflege anbieten beziehungsweise auch die Pflegeangebote weiter ausbauen.

 


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