BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 67

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wir finden selten Situationen vor, in denen ganze Familien in einem Haushalt leben, wo Großmütter, Mütter, Enkelkinder alle gemeinsam leben und jemand da ist – in der Regel sind es die Töchter, die das machen –, der dann die Pflege der Mütter, Schwie­germütter oder Großmütter übernimmt. Frauen sind nämlich sehr häufig selbst berufs­tätig. Nichtsdestotrotz passiert es immer wieder, dass es nach wie vor, wenn zu wenige Pflegeeinrichtungen vorhanden sind, Frauen sind, die ihre Berufstätigkeit aufgeben müs­sen, um einen nahen Angehörigen zu pflegen.

Wenn wir uns die Pflegeeinrichtungen oder auch die 24-Stunden-Pflege ansehen, dann sehen wir auch in diesem Bereich, dass überwiegend Frauen diese Tätigkeit der Pflege ausüben. Als Gewerkschafterin freut es mich sehr, dass bei diesem Pflegefonds auch darauf geachtet worden ist, dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegehei­men, in allen anderen Einrichtungen gute Arbeitsbedingungen vorfinden und man auch bei dieser Maßnahme, bei diesem Gesetz nicht auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer in diesen Einrichtungen vergisst.

Ich möchte abschließend die Gelegenheit nutzen, mich bei allen Menschen, die andere pflegen, egal, ob es im privaten Bereich ist oder im professionellen Bereich, recht herz­lich zu bedanken. Ich glaube, dass uns allen klar ist und wir alle wissen, dass je­manden zu pflegen eine sehr schwierige Aufgabe ist, eine körperlich schwierige Auf­gabe. Und ich hänge auch noch an, dass dies sehr häufig nicht wirklich so bezahlt ist, wie wir uns das wünschen würden.

Heute wurde es, glaube ich, schon einmal gesagt: Wir stehen ein paar Tage vor Weih­nachten, daher erlaube auch ich mir einen Wunsch an das Christkind, nämlich dass der Pflegefonds auch in Zukunft, über das Jahr 2021 hinaus immer finanziell abgesi­chert ist und Menschen, die nicht mehr für sich alleine sorgen können, trotzdem in Ge­borgenheit und mit guter Pflege die Chance haben, alt werden zu können. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.43


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Ledl-Ross­mann zu Wort. – Bitte.

 


17.43.32

Bundesrätin Sonja Ledl-Rossmann (ÖVP, Tirol): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines vorweg – eigentlich sind es zwei Punkte: Die Verlängerung des Pflegefonds und auch die Verlängerung der 24-Stunden-Betreuung sind Förderungen, denen wir und vor allem ich sehr gerne zustimmen werden. Gerade die weitere Dotierung des Pflege­fonds vom Jahr 2017 bis 2021 trägt für mich die ganz klare Handschrift der Sozial- und Finanzreferenten der Länder, aber auch des Sozial- und des Finanzministers, die den Pfad für die kommenden Jahre genau festgelegt haben.

Die Zahlen wurden ja schon von meiner Vorrednerin genannt, deswegen möchte ich sie nicht wiederholen, ich werde aber zu ein paar inhaltlichen Punkten Stellung bezie­hen, die ich als sehr wichtig empfinde – vor allem, dass die Qualität sichergestellt ist.

Es gibt aber einen Punkt, über den ich mich im ersten Moment wirklich gewundert habe, nämlich dass nun im Gesetz steht, dass auch in den Nachtstunden Personal mit der Ausbildung der Pflegefachassistenz oder des gehobenen Dienstes vor Ort sein oder über Rufbereitschaft verfügbar sein muss.

Ich sage auch, warum ich verwundert war: weil ich eigentlich schon vor 15 Jahren mei­nen Dienstplan im Heim genau so geschrieben habe, dass 24 Stunden am Tag eine diplomierte Kraft vor Ort ist. In der Folge bin ich auch draufgekommen, dass, auch wenn es sehr viele Heime in vielen Bundesländern Gott sei Dank richtig handhaben, dies leider nicht überall der Fall ist.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite