BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 70

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den-Betreuung anfallen. Nimmt man einen oberösterreichischen Anbieter mit durch­schnittlichen Kosten her, dann werden Organisationskosten von 400 € fällig, die einma­lig zu zahlen sind, 115 € für ein Serviceentgelt, das monatlich anfällt, und ein 24-Stun­den-Honorar – wir haben es heute schon gehört; das ist nicht das, was wir uns wün­schen –: Für 24 Stunden sind es 70 bis 80 € netto. Das ist wirklich nicht sehr viel, aber trotzdem kommen für die betroffenen Personen, die Betreuung benötigen, große Sum­men zusammen.

Man muss auch noch miteinrechnen: Hat man eine 24-Stunden-Betreuung im Haus, fallen auch noch Kost und Logis an. Es sind auch Fahrtkosten zu leisten, wenn sich zwei Betreuer abwechseln, weil für 24 Stunden zwei Betreuer notwendig sind.

Damit man diese Förderung in Anspruch nehmen kann, darf man ein maximales Net­toeinkommen von 2 500 € haben und – das ist beim Einstieg in die 24-Stunden-Be­treuung auch oft ein Hemmschuh – man braucht einen Anspruch auf Pflegegeld von Stufe 3 bis 7. Erst dann bekommt man eben diese Förderung vom Bundessozialamt, über die heute gesprochen wird, von 550 € für zwei Betreuer beziehungsweise 275 €, wenn man einen braucht.

Rechnet man die Kosten zusammen, kommt man auf etwa 2 400 € im Monat. Zieht man Förderung und Pflegegeld der Stufe 3 ab, bleiben immer noch 1 200 €, die von den zu Pflegenden selbst oder deren Familien zu leisten sind. Hinzu kommen noch Wohn-, Betriebs- und Lebenshaltungskosten, und das für drei Personen, wenn zwei Be­treuer im Haus sind.

Welche Tätigkeiten müssen oder sollen diese Betreuer leisten? – Genau solche, die sonst eine Familie abfedern oder leisten kann: einkaufen, kochen, tägliche Hilfe bei der Körperpflege und auch die Förderung körperlicher und geistiger Eigenschaften, um diese so lange wie möglich zu erhalten. Und die Menschen sollen auch so lange wie möglich in der Lage sein, Sachen selbst zu machen. Das heißt, man lässt sie dies auch tun und versorgt sie nicht nur. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt der 24-Stunden-Be­treuung. Wir haben schon gehört, wie viel das kosten wird und wie viel dafür eingeplant ist.

Früher war es eben innerhalb des Familienverbandes machbar, dass sowohl alt als auch jung betreut wurden. Heutzutage ist das beinahe ein Glücksfall, und trotzdem kann man in Österreich sagen, dass in etwa 80 Prozent der Pflege in den Familien geleistet wird – von den Ehepartnern, den Kindern oder nahen Angehörigen. An dieser Stelle möchte ich dafür, dass das noch immer möglich ist, meinen herzlichen Dank aus­sprechen.

Einige in diesem Haus werden es auch aus eigener Erfahrung wissen, denn es betrifft jede Familie irgendwann einmal, dass man von einem Tag auf den anderen genau in diese Lage kommt, eine solche Situation bewältigen zu müssen, wenn jemand schnell pflegebedürftig wird, oder dass es auch absehbar ist. Und meistens – das haben wir auch schon gehört – machen das die Frauen, meistens unentgeltlich und meistens sehr, sehr gerne. Das ist nicht selbstverständlich. All das muss auf die Waagschale ge­worfen werden, beachtet man den Kostenfaktor, da diese Pflege in privaten Häusern zu 99 Prozent unentgeltlich erfolgt.

Seit die Zugangsbestimmungen für das Pflegegeld mit der Stundenaufwandszahl er­höht wurden, ist es für viele ältere Menschen schwieriger, Zugang zum Pflegegeld zu bekommen, dadurch auch schwieriger, stationäre Pflege zu bezahlen und sich selbst eine 24-Stunden-Betreuung zu organisieren und zu bezahlen, diesbezüglich sehen wir dringenden Handlungsbedarf.

Hinzu kommt, dass auch die Steuerfreibeträge bei diesen Beeinträchtigungen oft be­reits durch alltägliche Aufwendungen erreicht werden. Die Steuerfreibeträge gehören


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