BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 72

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ziniert von dem Konzept, das hinter so einer Pflegeheimeinrichtung steckt, ganz be­sonders aber vom einzelnen Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nicht nur bezüglich ihrer Erfahrung in der Pflege der Menschen, sondern auch in der Kon­zeptweiterentwicklung.

Wie schaut die Gegenwart und wie die Zukunft der Pflege aus? Wie kann man in unse­rer Gesellschaft auf die verschiedenen Ansprüche der älteren Bevölkerung auch wirk­lich eingehen? – Bei den verschiedenen Gesprächen mit den Mitarbeiterinnen und Mit­arbeitern – egal, ob aus dem stationären Bereich oder aus der mobilen Betreuung –ka­men einige große Handlungsfelder heraus.

Da ist zum einen die lange Warteliste auf einen Heimplatz. Das wird ja gerade noch kaschiert durch die 24-Stunden-Pflege, aber dazu sage ich später noch etwas.

Im stationären Betrieb oder in den Pflegeheimen gibt es Probleme mit den alten Bau­substanzen – da können mir sicherlich alle Kolleginnen und Kollegen, die im Sozialhil­feverband sind, recht geben –, die es gerade für das Personal noch möglich machen, ordnungsgemäß zu arbeiten. Dazu kommen noch eine fehlende Tagesbetreuungsstruk­tur sowie ein Personalschlüssel, der unbedingt an die wirklichen Erfordernisse ange­passt werden muss.

Ein Beispiel aus der Praxis: Eine demente Person wird in Oberösterreich in Pflege­stufe 3 eingestuft. Jeder, der mit Betreuung zu tun hat, weiß, dass ein Mensch, der an Demenz leidet, viel mehr Pflege und Betreuung braucht als eine Person, die eine PEG-Sonde braucht oder bettlägerig ist. Diese Menschen bekommen aber die Pflegestufe 6 oder 7. Genau da stimmt dieser Personalschlüssel nicht mehr, das heißt, es ist viel auf­wändiger, eine Person mit Demenz in Pflegestufe 3 zu betreuen als eine bettlägerige Person in Pflegestufe 6 oder 7.

Zudem gibt es auch Unterschiede zwischen den verschiedenen Trägern der Altershei­me, zum Beispiel ob in der Nacht Diplompersonal anwesend ist, also gehobener Ge­sundheitsbetrieb besteht und ein Gesundheits- und Krankenpfleger in der Nacht anwe­send ist.

Da muss ich Sie, Frau Kollegin Ledl-Rossmann, ein bisschen korrigieren: In der Re­gierungsvorlage – ich habe sie extra herausgesucht –, § 3a Abs. 4, steht, dass wäh­rend der Nachtstunden eine MitarbeiterIn anwesend sein kann oder die Rufbereit­schaft, welche entweder eine PflegefachassistentIn oder eine Kraft aus dem gehobe­nen Dienst ist. Ich weiß nicht, habe ich das falsch verstanden? (Bundesrätin Ledl-Rossmann nickt.) – Okay.

Ich finde, das ist nicht viel Veränderung zum Status quo; auch jetzt ist in Pflegeheimen bereits eine PflegefachassistentIn in der Nacht anwesend, nur fehlt ein gehobener Dienst, der auch wirklich Notfallsituationen einschätzen und auch entscheiden kann. Das ist der wesentliche Punkt, und das fehlt jetzt auch.

Was braucht es da? – Ich glaube, dass es einen bundeseinheitlichen Mindeststandard­rahmen und einen Mindeststandard im Personalschlüssel in der Pflege braucht, und diese Forderung richte ich auch ganz gezielt in Richtung der Länder. Ich weiß, das liegt nicht am Ministerium, sondern an den Ländern.

Ich war gerade beim Thema Demenz: Was es weiter braucht, sind periphere Tagesbe­treuungseinrichtungen, zumindest in jedem Bezirk eine; denn: Was wir nicht vergessen dürfen – das hat Frau Kollegin Ecker bereits gesagt –, das ist die informelle Pflege. Cir­ca 75 bis 80 Prozent der gesamten Pflegeleistung – das sind die aktuellen Zahlen von Ihrem Ministerium – geschehen informell. Das heißt, 80 Prozent der zu pflegenden Men­schen werden von Angehörigen, Verwandten, Nachbarn, Freunden oder Bekannten ge­pflegt und betreut. Meist sind das wieder Frauen, die ihren Mann, die Schwiegereltern


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