BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 75

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Meine Damen und Herren! Es ist heute schon viel gesagt worden, daher kann ich mich kurz halten: Änderung des Pflegefondsgesetzes, keine Frage – ich möchte auch im Na­men des Hilfswerks Österreich, aber auch des Hilfswerks Steiermark ein großes Danke sagen. Ich selbst bin der Vorsitzende, ich habe über 1 500 Mitarbeiter im Pflegebe­reich. Wir haben aber in der Steiermark – und das ist überall so – zu wenig Personal. Wir wissen, dass es in der Steiermark circa 1,2 Millionen Einwohner und 368 000 über Sechzigjährige gibt. Meine Damen und Herren, das wird in Zukunft auch ein Problem sein.

Wir haben jetzt vor Kurzem in der Steiermark einen Gesundheitsplan verabschiedet, der in 25 Jahren vieles verändern wird. Vor circa 30 Jahren hatten wir noch 27 Kran­kenhäuser mit 8 000 Bediensteten. Wir haben jetzt circa 18 000 Bedienstete, und – Herr Minister, du weißt es – wir würden sofort, ab morgen, zusätzlich noch circa 150 Ärzte be­nötigen.

Meine Damen und Herren! Es geht aber nicht nur um die Verlängerung des Pflege­fonds, sondern auch um die Veränderungen, damit das Ziel des Ausbaues unserer so­zialen Dienstleistung im Bereich der Pflege erreicht werden kann. Die Wahlfreiheit in Bezug darauf, welche Pflege man in Anspruch nimmt, soll ausgebaut werden. Das ge­schieht durch ein Angebot von Pflegeformen, die den Bedürfnissen des Menschen an­gepasst sind: Pflege durch Angehörige – das wurde heute erwähnt –, betreute Wohn­formen, Betreuungsangebote, das sind nur einige Elemente einer Pflegelandschaft, die den verschiedenen Bedürfnissen gerecht werden.

Die Änderung des Gesetzes ist auch eine Reaktion auf die Kritik des Rechnungshofes, dass die stationäre Langzeitpflege auf die demografische Entwicklung nicht ausrei­chend vorbereitet ist, obwohl der Pflegefonds mit 1,3 Milliarden € dotiert ist. Nach Mei­nung des Rechnungshofes sind Qualitätsvorgaben und Transparenz der Leistungen und Kosten nicht sichergestellt. Das ist inzwischen erledigt. Danke, Herr Minister!

Vom Rechnungshof wird eine bessere Planung und Steuerung auf dem Pflegesektor in ganz Österreich eingefordert. Dieser Kritik wird insofern Rechnung getragen, als dass zusätzlich Steuerungselemente  das war wichtig – entwickelt und ein Ausgabenpfad im Bereich der Langzeitpflege eingeführt wird – Kostensteigerung, wie bereits erwähnt: 4,6 Prozent.

Meine Damen und Herren! Dazu bedarf es auch einer Harmonisierung in Bezug auf das Dienstleistungsangebot der Länder, daran müssen wir arbeiten.

Die Landessozialreferenten – Herr Minister, die waren ja bei dir – haben den Bundes­minister für Arbeit und Soziales um eine Weiterführung des Ausbaus des Pflegefonds als dauerndes, haftendes und stabiles Finanzierungsinstrument gebeten. Du hast zu­gesagt, das zu unterstützen. Ein solches Instrument brauchen wir nicht nur, um eine gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Zweckzuschüssen in der Höhe von fast 2 Milliarden € an die Länder für die Jahre 2017 bis 2021 zu schaffen, sondern es geht auch darum, weitere Einrichtungen zu finanzieren. Das wird natürlich auch in Zukunft ein schwieriger Punkt werden. Zusätzlich sollen 18 Millionen € jährlich für eine Erweite­rung der Hospiz- und Palliativbetreuung eingesetzt werden. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Humanisierung auch im Bereich des Sterbeprozesses.

Herr Minister, du hast da ganz gut reagiert – auch dafür ein großes Danke! Ich weiß, es war nicht einfach, noch einmal die 18 Millionen € herauszurücken. Ausdrücklich wird auch eine Aufnahme einer mehrstündigen Alltagsbegleitung in das Dienstleistungsan­gebot als Ziel eingefordert.

Mit dieser Änderung des Pflegefondsgesetzes ist ein ganz wichtiger Schritt zur Errei­chung des Zieles der Verbesserung der bedarfsgerechten Versorgung der pflegebe­dürftigen Menschen und ihrer Angehörigen mit leistbaren Betreuungs- und Pflegeleis-


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