BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 81

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heitsverkehrs-Gesetzes, zur Änderung des Bundesstraßengesetzes und zur Änderung der Straßenverkehrsordnung. Zum Straßenverkehrsunfallstatistik-Gesetz und zum Füh­rerscheingesetz wird dann noch Kollege Krusche Stellung beziehen. Ich kann aller­dings gleich vorwegnehmen, dass wir diesen drei von mir genannten Punkten unsere Zustimmung geben werden. (Präsident Lindner übernimmt den Vorsitz.)

Betreffend das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz war es doch hoch an der Zeit, die vor einiger Zeit geschaffene Richtlinie, dass Assistenzhunde auch in Taxis mitzunehmen sind, in einen Gesetzestext zu gießen. Anscheinend waren einige Taxifahrer da ganz offensichtlich anderer Ansicht. Ich bin sehr froh und dankbar, dass sich neben den Or­ganisationen auch die Volksanwaltschaft, das Ministerium und schlussendlich der Ge­setzgeber damit beschäftigt haben und eines klargestellt haben: Menschen, die einen Assistenzhund benötigen, sind mitzunehmen. – Traurig genug, dass wir das per Ge­setz verordnen müssen, damit das möglich ist.

Die wesentlichen Änderungen des Bundesstraßengesetzes sind der Entfall der Wirt­schaftlichkeitsprüfung im Trassenfestlegungsverfahren, weiters eine detaillierte Rege­lung hinsichtlich der Prüfung der volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen As­pekte bei Bundesstraßenvorhaben, ‑bauvorhaben, und die Ergänzung um ein in der Praxis anwendbares System – Zustimmungssurrogat finde ich einen sehr spannenden Ausdruck – für die Umsetzung von objektseitigen Lärmschutzmaßnahmen.

Auch das sind sehr, sehr wichtige Dinge. Aus meiner Heimat Steiermark gibt es genug Negativbeispiele, die zeigen, dass das durchaus nötig war. In den Siebzigerjahren, glaube ich, wurde damit begonnen, die Umfahrung Weiz, die B 64, zu projektieren. Nach einem jahrzehntelangen Planungsprojekt und UVP-Verfahren – mit allen Einsprüchen, die es dazu gibt – wurde dann 2014 schlussendlich der erste Teilabschnitt realisiert, der Kostenaufwand lag bei 33 Millionen €.

Bei der Planung vor Ort hat man dann festgestellt, dass man aufgrund der Gege­benheiten im Jahr 2012 die Unterflurtrassen nicht mehr gebraucht hätte. Man hätte sie nicht mehr gebraucht, da die Lärmschutzmaßnahmen, die wir zu dem Zeitpunkt ge­kannt haben, ausgereicht hätten. Das heißt, man hat da also 10 bis 12 Millionen € an Steuergeldern verbrannt, da man nicht mehr zurück konnte, weil man bewilligte Bau­vorhaben nicht mehr anders projektieren konnte. Wir hoffen – das ist für uns ganz wich­tig –, dass mit dieser Gesetzesänderung solche Dinge in Zukunft verhindert werden, dass Projekte instant geplant werden können und dadurch schnell und auch kosten­günstig umgesetzt werden können.

Der dritte Themenkreis, die Änderung der Straßenverkehrsordnung, ist ein sehr um­fangreicher Bereich, den Sie alle kennen. Die wesentlichen Punkte daraus zusammen­gefasst: der Entfall der besonderen behördlichen Ermächtigung zur Vornahme von Al­komatuntersuchungen durch die Bundespolizei, neue Zusatztafeln mit dem Symbol eines Steckers für Elektrofahrzeuge – das ist sicher auch ein ganz wichtiger Punkt, um Fahrzeugen mit Elektroantrieb einen gewissen Vorzug zu geben, auch in den Berei­chen, wo geladen werden kann.

Dazu fällt mir ein, dass wir in diesem Haus bereits mehrmals versucht haben, im Zu­sammenhang mit dem Umbau die Errichtung von Elektrotankstellen im Parlamentsbe­reich zu realisieren. Das ist bis jetzt immer noch nicht in Planung, anscheinend auch nicht gewollt. (Zwischenruf des Bundesrates Preineder.) Also da könnte vielleicht nach­gebessert werden. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.– Wir hoffen darauf. Wir blei­ben da hartnäckig, sonst gibt es ja nichts!

Die Verwendungsmöglichkeiten von Bildmaterial aus bildgebenden Überwachungssys­temen, wodurch auch gestraft werden kann, wenn jemand beim Autofahren telefoniert, unerlaubte Personenbeförderung durchführt oder keinen Sicherheitsgurt anlegt, ist ein


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