heitsverkehrs-Gesetzes, zur Änderung des Bundesstraßengesetzes und zur Änderung der Straßenverkehrsordnung. Zum Straßenverkehrsunfallstatistik-Gesetz und zum Führerscheingesetz wird dann noch Kollege Krusche Stellung beziehen. Ich kann allerdings gleich vorwegnehmen, dass wir diesen drei von mir genannten Punkten unsere Zustimmung geben werden. (Präsident Lindner übernimmt den Vorsitz.)
Betreffend das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz war es doch hoch an der Zeit, die vor einiger Zeit geschaffene Richtlinie, dass Assistenzhunde auch in Taxis mitzunehmen sind, in einen Gesetzestext zu gießen. Anscheinend waren einige Taxifahrer da ganz offensichtlich anderer Ansicht. Ich bin sehr froh und dankbar, dass sich neben den Organisationen auch die Volksanwaltschaft, das Ministerium und schlussendlich der Gesetzgeber damit beschäftigt haben und eines klargestellt haben: Menschen, die einen Assistenzhund benötigen, sind mitzunehmen. – Traurig genug, dass wir das per Gesetz verordnen müssen, damit das möglich ist.
Die wesentlichen Änderungen des Bundesstraßengesetzes sind der Entfall der Wirtschaftlichkeitsprüfung im Trassenfestlegungsverfahren, weiters eine detaillierte Regelung hinsichtlich der Prüfung der volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekte bei Bundesstraßenvorhaben, ‑bauvorhaben, und die Ergänzung um ein in der Praxis anwendbares System – Zustimmungssurrogat finde ich einen sehr spannenden Ausdruck – für die Umsetzung von objektseitigen Lärmschutzmaßnahmen.
Auch das sind sehr, sehr wichtige Dinge. Aus meiner Heimat Steiermark gibt es genug Negativbeispiele, die zeigen, dass das durchaus nötig war. In den Siebzigerjahren, glaube ich, wurde damit begonnen, die Umfahrung Weiz, die B 64, zu projektieren. Nach einem jahrzehntelangen Planungsprojekt und UVP-Verfahren – mit allen Einsprüchen, die es dazu gibt – wurde dann 2014 schlussendlich der erste Teilabschnitt realisiert, der Kostenaufwand lag bei 33 Millionen €.
Bei der Planung vor Ort hat man dann festgestellt, dass man aufgrund der Gegebenheiten im Jahr 2012 die Unterflurtrassen nicht mehr gebraucht hätte. Man hätte sie nicht mehr gebraucht, da die Lärmschutzmaßnahmen, die wir zu dem Zeitpunkt gekannt haben, ausgereicht hätten. Das heißt, man hat da also 10 bis 12 Millionen € an Steuergeldern verbrannt, da man nicht mehr zurück konnte, weil man bewilligte Bauvorhaben nicht mehr anders projektieren konnte. Wir hoffen – das ist für uns ganz wichtig –, dass mit dieser Gesetzesänderung solche Dinge in Zukunft verhindert werden, dass Projekte instant geplant werden können und dadurch schnell und auch kostengünstig umgesetzt werden können.
Der dritte Themenkreis, die Änderung der Straßenverkehrsordnung, ist ein sehr umfangreicher Bereich, den Sie alle kennen. Die wesentlichen Punkte daraus zusammengefasst: der Entfall der besonderen behördlichen Ermächtigung zur Vornahme von Alkomatuntersuchungen durch die Bundespolizei, neue Zusatztafeln mit dem Symbol eines Steckers für Elektrofahrzeuge – das ist sicher auch ein ganz wichtiger Punkt, um Fahrzeugen mit Elektroantrieb einen gewissen Vorzug zu geben, auch in den Bereichen, wo geladen werden kann.
Dazu fällt mir ein, dass wir in diesem Haus bereits mehrmals versucht haben, im Zusammenhang mit dem Umbau die Errichtung von Elektrotankstellen im Parlamentsbereich zu realisieren. Das ist bis jetzt immer noch nicht in Planung, anscheinend auch nicht gewollt. (Zwischenruf des Bundesrates Preineder.) Also da könnte vielleicht nachgebessert werden. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) – Wir hoffen darauf. Wir bleiben da hartnäckig, sonst gibt es ja nichts!
Die Verwendungsmöglichkeiten von Bildmaterial aus bildgebenden Überwachungssystemen, wodurch auch gestraft werden kann, wenn jemand beim Autofahren telefoniert, unerlaubte Personenbeförderung durchführt oder keinen Sicherheitsgurt anlegt, ist ein
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