BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 82

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ganz wichtiger Punkt, denn man sieht das ja laufend, dass Menschen beim Autofahren ohne Freisprecheinrichtung telefonieren. Wir wissen, dass wir in diesem Bereich noch immer einige Sicherheitsmankos haben.

Was nicht meine ungeteilte Zustimmung hat – es sei mir gegönnt, dass ich das er­wähne –, ist der Entfall der Ausnahmebewilligung für das Anbringen von Werbetafeln an Straßenbeleuchtungseinrichtungen oder Signaleinrichtungen. Ich möchte dazu nur anmerken, dass ich mich auch beruflich seit vielen Jahren damit beschäftige, nämlich gerade mit den Ablenkungen im Verkehrsbereich, es gibt hier RVS, Vorschriften und Vorgangsweisen, die auf diesen sehr erheblichen Ablenkungsbereich abzielen. Ich den­ke dabei vor allem an die modernen Medien, an die ganzen LED-Plates und LED-Bildschirme, die heute an allen Ecken und Enden flimmern und leuchten und teilweise von den zuständigen Behörden wieder abgedreht werden, weil sie nicht den Richtlinien entsprechen.

Da ist also, glaube ich, ein falscher Zugang gewählt worden. Ich bin eher der Meinung, dass diese Bestimmungen verschärft statt gelockert gehören, weil wir wissen, dass die­ser Punkt konträr zu den Beschlüssen oder den Überlegungen ist, mehr Verkehrssi­cherheit hereinzubringen, gerade im städtischen Bereich, wo Ablenkung ein ganz enor­mer Themenbereich ist.

Wie gesagt, beruflich beschäftige ich mich mit Gutachten. Da kommt es immer wieder vor, dass die meisten dieser Werbesysteme, vor allem in der Nacht, nicht annähernd irgendwelchen Vorschriften und Richtlinien entsprechen. Deswegen, bitte, hier keinen Kniefall vor der Werbeindustrie! Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Straßenver­kehr geht hier vor. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

18.40


Präsident Mario Lindner: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat No­vak. – Bitte.

 


18.40.53

Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den Tagesordnungspunkt anschaut, sind es sieben Redner, also sollte man wahrscheinlich nur zu zwei, drei Punkten reden. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Du meinst damit, dass ich mich kurz halten soll. (Bundesrat Mayer: Ziemlich kurz!) Ja.

Ich möchte aber auch ganz kurz etwas zu diesem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz sa­gen. Kollege Samt hat es ja schon gesagt; auch für mich ist es unvorstellbar, dass das so lange gedauert hat, dass es, wenn man aufgrund von Behinderungen einen As­sistenzhund oder einen Blindenführhund hat und auf diesen angewiesen ist, nicht mög­lich war, dass man zum Beispiel in einem Taxi oder im Gelegenheitsverkehr im Auto diesen Hund hat mitführen können. Sehr wohl aber war es schon seit längerer Zeit möglich, das mit einem öffentlichen Bus zu bewerkstelligen. Ich glaube, mit dieser Än­derung wird nun auch der Bestimmung des Bundes-Behindertengleichstellungsgeset­zes entsprochen und sichergestellt, dass diese Benachteiligung von Menschen mit Be­hinderung beseitigt worden ist oder wird.

Wenn man noch zu Punkt 20, Bundesstraßengesetz, Punkt 21, Straßenverkehrsunfall­statistik-Gesetz, zu Straßenverkehrsordnung und Führerscheingesetz kommt und eini­ge Worte verlieren sollte: Mit diesen Gesetzesänderungen wird gleich eine ganze Rei­he von Maßnahmen ermöglicht, die die Verkehrssicherheit in Österreich verbessern sollten. Wir wissen, dass wir im Vorjahr, im Jahr 2015, glaube ich, 475 Verkehrs- und Unfalltote gehabt haben. Das spricht eigentlich überdeutlich dafür, dass alle Maßnah­men, die hier gesetzt werden, absolut wichtig und unverzichtbar sind. Sie zeigen auch


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