BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 83

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

in die richtige Richtung, so wie wir das heute mit dieser Fülle an Gesetzen sehen. Es ist auch in den vergangenen Jahren schon so gewesen, dass man sich Schritt für Schritt vortastet.

Ich möchte aber noch einmal darauf zurückkommen, dass Bundesminister Leichtfried die Vision Zero herausgegeben hat – das ist auch gut so – und ausgerufen hat und alle seine Aktivitäten in die Richtung setzt, diesen Nullstand, diese Vision irgendwann zu erreichen. Das Ziel zu erreichen, keine Verkehrstoten mehr zu haben, wird sicher schwierig sein. Aber Schritt für Schritt, mit all den Ansprüchen dieser Gesetze, die wir beschließen, wird es irgendwann in der Zukunft auch einmal so sein, dass diese Un­fallzahlen reduziert werden. Man muss ja sagen, dass es einen Vorreiter dafür gibt, der dieses Ziel in etwa erreicht hat: Das ist Schweden. Im Ansatz ist das dort gelungen.

Es ist für mich auch ein bisschen unverständlich, dass man es bisher nicht geschafft hat – das ist jetzt auch unter Bundesminister Leichtfried durchgesetzt worden –, diese Erfassung von statistischen Daten einzuführen, also nicht nur die Verkehrsverunfallten, die tot sind, in der Statistik zu erfassen, sondern, so wie man es jetzt versucht, diese Straßenverkehrsunfallstatistik mit einem Gesetz zu beschließen, weil wir ja alle wissen, wenn wir versuchen, das alles zusammenzuführen beziehungsweise Benchmarking da­raus zu machen, dass man daraus ersehen kann, wo man noch ansetzen kann, um dann in diesem Bereich wiederum weniger Verkehrstote zu haben.

Ein anderer Ansatzpunkt, für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen, ist, dass alkoholisier­te Verkehrsteilnehmer leichter aus dem Verkehr gezogen werden können. Auch das ist ein Teil des Gesetzes: Die vorliegende Novelle der Straßenverkehrsordnung wird eine Reduktion des Verwaltungsaufwandes bewirken und die Vornahme von Alkomatunter­suchungen beziehungsweise Alkoholüberprüfungen erleichtern. Wiederum ein Mosaik­stein in die richtige Richtung!

Es wurde schon über den Einsatz von Alkolocks gesprochen; schauen wir, wie man das umsetzen kann! Aber es ist sicher ein guter Beginn, dass man als Alternative zu einem Teil des Entzugs der Lenkerberechtigung bei Alkoholisierung ab 1,2 Promille – das entspricht eigentlich einer Entzugszeit von rund vier Monaten – jenen, die beruflich den Führerschein notwendig brauchen, die Möglichkeit gibt, das zu machen.

Es ist auch im Ausschuss sehr lange darüber diskutiert worden – wahrscheinlich auch im Nationalrat –: Wie kann man das verhindern? Wie kann man das einsetzen? Wie kann man das umgehen? – Aber ich glaube, es ist relativ gut erklärt worden: Selbst wenn man am Anfang versucht, das Ganze durch Umgehung in Bewegung zu setzen, werden ja nach einer gewissen Zeit, während man fährt, weitere Kontrolltests verlangt, und da ist es dann nicht so, dass das auch ein anderer machen könnte. – Es wird in weiterer Folge dann die Realität zeigen, wie man das umsetzen kann. Aber es ist auch wieder ein richtiger Schritt in die richtige Richtung.

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Nutzung der Radarfotos von Überwachungska­meras nicht nur für die Ahndung des Delikts, für dessen Verfolgung sie aufgenommen worden sind – Überschreitung einer Geschwindigkeitsbeschränkung –, sondern man sieht dort auch, wenn Handys verwendet werden, was bis jetzt nicht möglich war, oder wenn einer keinen Gurt angelegt hat, sodass man in diesen Bereichen dann auch Stra­fen festlegen kann.

Weiters geht es noch um die Probezeit – und das finde ich auch eine ganz interessante Situation, die der Herr Bundesminister dort beleuchtet hat –, und zwar darum, den Pro­beführerschein jetzt von zwei auf drei Jahre zu verlängern – das ist unbedingt notwen­dig – und dabei auch die Benützung des Mobiltelefons als Delikt mit aufzunehmen, dass man also die Jugendlichen auch darauf hintrimmt, in Zukunft nicht zu diesem Te­lefon zu greifen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite