Ich komme gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zu Tagesordnungspunkt 20: Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird.
Wesentliche Bestandteile sind: Entfall der Wirtschaftlichkeitsprüfung im Trassenfestlegungsverfahren; Ergänzungen um ein in der Praxis gebräuchliches Zustimmungssurrogat bei der Umsetzung von objektseitigen Lärmschutzmaßnahmen.
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Herr Berichterstatter Schennach, bitte.
Berichterstatter Stefan Schennach: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich komme zum Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Statistik zu Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden (Straßenverkehrsunfallstatistik-Gesetz) erlassen und das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor. – Alle meine Berichte sind dank der Grünen nur mehrheitlich angenommen.
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters: Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird.
Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme wiederum zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmenmehrheit – richtig! – den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Nun zum letzten Bericht des Ausschusses für Verkehr, jenem über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird, die 18. FSG-Novelle.
Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor.
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 wiederum mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster gelangt Herr Bundesrat Samt zu Wort. – Bitte, Herr Bundesrat.
18.33
Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer zu Hause vor den Fernsehgeräten! Ich möchte kurz zu drei Themenblöcken Stellung nehmen: zur Änderung des Gelegen-
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