Handzeichen. – Auch das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt gelangen, gestatte mir, lieber Herr Minister Stöger, dir im Namen von uns allen ein paar ruhige Stunden zu Weihnachten und viel Kraft und viel Erfolg auch für 2017 zu wünschen. (Allgemeiner Beifall.)
Wir dürfen in unserer Mitte nun Herrn Bundesminister Mag. Leichtfried begrüßen. –Herzlich willkommen. (Allgemeiner Beifall.)
Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird (1917/A und 1418 d.B. sowie 9695/BR d.B.)
20. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird (1347 d.B. und 1420 d.B. sowie 9696/BR d.B.)
21. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Statistik zu Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden (Straßenverkehrsunfallstatistik-Gesetz) erlassen und das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird (1353 d.B. und 1421 d.B. sowie 9697/BR d.B.)
22. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (28. StVO-Novelle) (1356 d.B. und 1423 d.B. sowie 9698/BR d.B.)
23. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (18. FSG-Novelle) (1358 d.B. und 1424 d.B. sowie 9699/BR d.B.)
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nun zu den Punkten 19 bis 23.
Berichterstatter zu den Tagesordnungspunkten 19 und 20 ist Herr Bundesrat Pfister, Berichterstatter zu den Tagesordnungspunkten 21 bis 23 ist Herr Bundesrat Schennach. – Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Rene Pfister: Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird.
Um der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen, die die Unterstützung eines Assistenzhundes benötigen, entgegenzuwirken, bedarf es einer bundeseinheitlich festgelegten Regelung.
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