BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 85

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Geregelt wird darin, wie schon erwähnt, die Beförderungspflicht für Assistenzhunde gemäß dem Bundesbehindertengesetz im gesamten Gelegenheitsverkehr – Gelegen­heitsverkehr sind Taxi, Mietwagen und Busse außerhalb des Linienverkehrs –, und zwar auch ohne Beißkorb und Leine. Wir finden es sehr gut, dass das jetzt im entspre­chenden Bundesgesetz verankert wird und so auch der gesetzliche Anspruch besteht. Das Leben der Personen, die einen Assistenzhund benötigen, wird dadurch beträcht­lich erleichtert, daher begrüßen wir es auch sehr und stimmen da natürlich sehr gern zu.

Nicht zustimmen werden wir den anderen vier Gesetzesvorlagen. Auf einiges davon möchte ich hier noch genauer eingehen.

TOP 20 betrifft die Novelle des Bundesstraßengesetzes. Der Hauptinhalt der Novelle des Bundesstraßengesetzes ist, dass die Wirtschaftlichkeit von Baumaßnahmen bei Autobahnen und Schnellstraßen künftig nicht mehr im Trassenfestlegungsverfahren ge­prüft werden soll, sondern nur mehr intern; also einerseits von der ASFINAG, die die betriebswirtschaftliche Prüfung macht, und andererseits vom BMVIT, das künftig die volkswirtschaftliche Prüfung macht.

Bringen soll das Ganze eine Verfahrensbeschleunigung. Verfahrensbeschleunigungen begrüßen wir ja prinzipiell und würden wir auch generell unterstützen, aber nicht, wenn diese Verfahrensbeschleunigungen auf Kosten der Transparenz gehen, indem die Ei­gentümer gleichzeitig auch zur Genehmigungsbehörde werden, und Beteiligungsrechte dadurch geschmälert werden. Verfahrensbeschleunigungen dürfen auch nicht auf Kos­ten der Gesundheit der Menschen gehen, vor allem im Lärmschutzbereich, was hier in dieser Gesetzesvorlage eben vorgesehen ist. Verfahrensbeschleunigungen dürfen vor allem auch nicht auf Kosten der Umwelt erfolgen.

Weiters sind wir massiv gegen den zweiten Hauptinhalt dieser Vorlage, das versuchte Durchdrücken der geplanten Bodensee Schnellstraße, und zwar aus mehreren Grün­den. Das Projekt ist schon seit 40 Jahren immer wieder einmal auf dem Tapet. Es ist schwierigst umzusetzen, weil es eben durch hochsensibles Riedgebiet direkt am Bo­densee durchgehen soll. Die Kostenschätzungen gehen mittlerweile schon in Richtung einer Milliarde. Und in der Strategischen Umweltprüfung ist kritischen Stellungnahmen einfach zu wenig und teilweise auch gar kein Gehör geschenkt worden. (Ruf bei der ÖVP: Das stimmt nicht!)

Der Kollege sagt, es stimmt nicht. Das hätte vielleicht – dazu komme ich jetzt – im Aus­schuss geklärt werden können. Leider ist aber im Ausschuss keine Auskunftsperson zu diesem Punkt anwesend gewesen, die mich vielleicht auch darüber hätte aufklären kön­nen.

Es fehlt darin auch noch ein Punkt, der eigentlich schon länger fehlt und den man in diese Novelle – dafür hätte man diesen Anlass gleich hernehmen können – leicht hätte mit hineinschreiben können, nämlich die Implementierung der Aarhus-Konvention, also jener Konvention, die die Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltverfahren sicherstellen soll. Das Bundesstraßengesetz ist laut der ständigen Rechtsprechung des Verwal­tungsgerichtshofs klar eine Umweltschutzvorschrift, und die Aarhus-Konvention wäre daher hier anzuwenden. (Ruf bei der ÖVP: Nächstes Mal!) Ja, vielleicht klappt es bei der nächsten Novelle, dass wir das gleich mit hineinschreiben und da die Umsetzung mit implementieren.

Ebenfalls keine Auskunftsperson hat es im Ausschuss zum nächsten Tagesordnungs­punkt gegeben, nämlich zum TOP 21, dem Straßenverkehrsunfallstatistik-Gesetz, das wir ebenfalls ablehnen. Es soll hier die Rechtsgrundlage für die Erstellung und Veröf­fentlichung der Statistik über Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden geschaffen werden. Es haben meine Vorredner ohnehin auch schon darüber referiert. Die Kosten sollen zwischen dem Bundesministerium für Inneres und dem Verkehrsministerium ge­teilt werden.

 


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