Statt dass das weiterhin, so wie bisher, per Werkvertrag an die Statistik Austria hinausgehen soll, soll die Erstellung der Statistik im Wettbewerb an einen Dienstleister extern ausgeschrieben werden. Genau da haben wir massive Bedenken. Die Statistik Austria ist ja keine Firma, sondern die Statistik Austria ist das ausgegliederte statistische Amt der Republik Österreich. Das heißt, die sind dafür zuständig, dass sie Statistiken für Österreich erstellen.
Aus diesem Grund und aus noch weiteren sind wir auch gegen diese Novelle: aus Datenschutzgründen, denn die Statistik Austria hat sich ganz enorm bewährt in Bezug auf Anonymisierung, wenn so große Datenmengen gehandhabt werden, und vor allem auch aus Gründen von Kostenfolgen, weil diese überhaupt nicht abzuschätzen sind bei dieser Umordnung und diesem neuen Auftragnehmer, der dadurch zustande kommt. Das haben nicht nur wir Grünen kritisiert, sondern in der Begutachtung haben das auch das Bundeskanzleramt und der Rechnungshof kritisiert. Wir stehen also mit unserer Kritik dazu nicht allein da.
Im vierten Punkt, der Straßenverkehrsordnungs-Novelle, dem Tagesordnungspunkt 22, sind zwar durchaus sehr gute Punkte enthalten, zum Beispiel eben die schon von meinem Vorredner genannte Verwertung von Radarfotos auch für Handy-TelefoniererInnen im Auto. Vorher ist das ja nur möglich gewesen, wenn die Polizei das Auto direkt angehalten und quasi den Lenker oder die Lenkerin auf frischer Tat ertappt hat. Wir finden es einfach sehr gut, dass es jetzt auch möglich ist, Radarfotos hier weiterzuverwenden, weil das einfach eine große Gefahr für die Straßenverkehrssicherheit und für andere VerkehrsteilnehmerInnen ist.
Da möchte ich gleich überleiten zum letzten Tagesordnungspunkt in diesem Block, nämlich der Novelle des Führerscheingesetzes. Auch hier kommt das Handy am Steuer vor, nämlich als zusätzliches Probeführerscheindelikt. Das begrüßen wir sehr, aber wir vertreten hier auch weiterhin vehement den Standpunkt, dass Handy am Steuer bei allen FahrerInnen auch ins Führerscheinvormerksystem aufgenommen werden muss, nicht nur bei den ProbeführerscheinbesitzerInnen. Eigentlich – das haben wir im Ausschuss auch gehört – sind die ProbeführerscheinbesitzerInnen ganz im Gegenteil die MusterschülerInnen, das sind eigentlich die, die am allerwenigsten Übertretungen in der Straßenverkehrsordnung aufzuweisen haben. Weil Ablenkung am Steuer einfach der Hauptgrund für Unfälle ist, sollte es für alle gelten, nicht nur für die ProbeführerscheinbesitzerInnen.
Das Hauptproblem bei der Novelle des Führerscheingesetzes ist aus unserer Sicht aber das Alkolock-Projekt, das als Teilalternative beim Führerscheinentzug neu dazukommen soll, als Projekt, als wissenschaftliche Untersuchung. Alkolocks – für alle, die es vielleicht nicht wissen: Da muss man reinblasen, wenn man einsteigt, und die lassen das Starten eines Kraftfahrzeugs erst nach der bestandenen Atemalkoholprobe zu. Das Projekt ist als wissenschaftliches Projekt beschrieben, und es gibt einfach einerseits kaum Grundlagen, nach denen sich der Erfolg bemessen lassen würde.
Es gibt derzeit circa 26 000 Betroffene, also Personen in Österreich, die den Führerschein aufgrund von Alkoholdelikten haben abgeben müssen. Von diesen 26 000 Betroffenen haben wir keine Ahnung, wie viele jetzt generell ohne Führerschein weiterfahren und sich einfach nicht davon beeindrucken lassen, dass ihnen der Führerschein abgenommen worden ist, und wie viele davon es alkoholisiert machen. Das sind auch unsere großen Kritikpunkte dabei. Wie soll dazu eine wissenschaftliche Arbeit durchgeführt werden, wenn man gar nicht weiß, wie sich die Situation gegenüber vorher verbessert? – Es sind also aus unserer Sicht keine seriösen Schlussfolgerungen möglich.
Abgesehen von diesen handwerklichen Fragen ist der Zugang generell aus unser Sicht einfach nicht besonders sachlich. Entweder wirken die Alkolocks, dann sollten sie die Regelmaßnahme sein und nicht die seltene, teurere Ausnahme und Alternative; oder
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