BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 87

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sie wirken nicht, dann sollte man es gleich sein lassen. Hier in der Gesetzesvorlage wird so getan, als ob die Wirksamkeit hinreichend erwiesen wäre, sodass ein langfris­tiger Feldversuch eben genau an den Alkolenkern zu rechtfertigen wäre – und das stimmt eben nicht!

Es hat sehr viele entsprechend kritische Fakten in der Begutachtung gegeben, und auf diese ist einfach nicht eingegangen worden. Ganz im Gegenteil, es gibt aus anderen Ländern schon viele Studien, die zeigen, dass es bei Entzug oder Alkolock-Maßnah­men, wenn nicht eine wirklich hochwertige qualitative Begleitung nebenbei erfolgt, über­haupt keinen Unterschied in der Rückfallwahrscheinlichkeit der Alkolenker gibt. Es gibt dadurch auch keine nachhaltigen Verhaltensänderungen. Es ist für uns in dieser vor­liegenden Form einfach zu einseitig. Die Betreuung, die begleitend zu diesem Projekt vorgesehen ist, ist uns zu gering, deswegen können wir hier leider nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.59

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Präsident Mario Lindner: Zur Geschäftsordnung hat sich Frau Bundesrätin Mühlwerth zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.59.24

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsi­dent! Ich möchte hiermit namens der freiheitlichen Fraktion Ihre Vorsitzführung auf das Heftigste kritisieren!

Sie sitzen nämlich hier als Präsident des gesamten Bundesrates und nicht als Präsi­dent der SPÖ, auch wenn diese Sie nominiert hat. Dazu gehört auch, den eigenen Redner zur Ordnung zu rufen und ihm zu sagen, er soll zur Sache sprechen, denn es gibt keinerlei Zusammenhang zwischen dem, was der Kollege Novak gesagt hat, und einer Verkehrsdebatte.

Ich möchte Ihnen nur sagen, dass der Dritte Nationalratspräsident Hofer oder die Wie­ner Landtagspräsidentin und alle vorhergehenden Landtagspräsidenten der FPÖ im Landtag es sehr wohl geschafft haben, auch die eigenen Redner zur Ordnung zu rufen und sie gegebenenfalls mit einem Ordnungsruf zu bedenken. Daran könnten Sie sich ein gutes Beispiel nehmen. Ich hoffe, dass Ihre Vorsitzführung morgen objektiver sein wird. (Beifall bei der FPÖ.)

19.00


Präsident Mario Lindner: Frau Kollegin Mühlwerth! Erstens wurde ich vom Steiri­schen Landtag entsandt und nicht von der SPÖ.

Zweitens: Laut Geschäftsordnung obliegt der Ruf zur Sache, § 69, beziehungsweise das Ersuchen nach dem Ruf zur Sache oder zur Ordnung, § 71, beziehungsweise der Ruf zur Ordnung, § 70, immer dem vorsitzführenden Präsidenten beziehungsweise der vorsitzführenden Präsidentin. (Rufe bei der FPÖ: Er tut’s nur leider nicht!)

Ich werde meine Art der Vorsitzführung nicht ändern; so wie ich die Vorsitzführung in den vergangenen Sitzungen gehandhabt habe, mache ich sie auch bei der jetzt vor­letzten Sitzung. Ich hätte jeder Fraktion in den vergangenen Sitzungen einen Ruf zur Sache erteilen können, habe das aber nicht getan. Ich habe, was das betrifft, eine sehr tolerante Vorsitzführung ausgeübt (Bundesrat Jenewein: Das merkt man!) und ich wer­de das jetzt auch nicht ändern.

Wie gesagt, das obliegt dem vorsitzführenden Präsidenten beziehungsweise der vor­sitzführenden Präsidentin. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Mayer.)

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