BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 88

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Zu Wort gemeldet hat sich nun Herr Bundesrat Mayer. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


19.01.30

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Frau Kollegin Mühlwerth, man soll den Weihnachtsfrieden lang­sam wirken lassen. Er möge mit meiner heutigen Rede beginnen – nicht ganz, aber zu­mindest nach meiner Rede. (Allgemeine Heiterkeit.)

Mein Redebeitrag bezieht sich auf das Bundesstraßengesetz. Da darf ich mich, Herr Minister, gleich einmal dem Dank der Vorarlberger Landesregierung anschließen, zu­mindest jenem eines wesentlichen Teils der Vorarlberger Landesregierung. Man weiß nicht, wie unser Regierungspartner zu dem steht. Nachdem ich Kollegen Walser im Na­tionalrat gehört habe beziehungsweise auch sein Statement in den „Vorarlberger Nach­richten“ gelesen habe, bin ich mir nicht ganz sicher, ob wir da auch gemeinsam an ei­nem Strang ziehen, obwohl das natürlich im Regierungsprogramm so verankert ist.

Hier geht es um eine ganz intensive Geschichte, um eine immens wichtige Straßenver­bindung in Vorarlberg, genannt S 18. Es ist eine Verbindung zwischen der Schweizer Rheintal Autobahn und der Vorarlberger Rheintal Autobahn. Es gibt dort keine gute Verbindung, sodass sich die Menschen quer durch diese ganze Talschaft auf Umwe­gen und Schleichwegen, aber auch auf Hauptverkehrsstraßen durch Dörfer, Städte und Gemeinden bewegen beziehungsweise stauen und dabei natürlich eine extreme Ver­kehrsbelastung hervorrufen.

Wenn ich jetzt etwas kurz anfügen oder kritisieren darf: Herr Minister, Ihnen wurde vom Kollegen Walser vorgeworfen, Sie hätten die Vorarlberger S 18 sozusagen in das Bun­desstraßengesetz hineingeschwindelt. Dazu muss ich aber anmerken, dass das für mich schon ein starkes Stück ist.

Es gibt sicher in Österreich oder, sagen wir einmal, in Europa kein anderes Straßen­stück, das in den letzten 30 Jahren so intensiv diskutiert wurde wie die S 18. Eine Va­riante jagt die nächste, ein Behördenverfahren folgt dem anderen, deshalb kann von Schwindeln ja überhaupt keine Rede sein. Wenn am Ende, nach einer endlosen und wiederholten Umweltverträglichkeitsprüfung, eine Baugenehmigung für diese Riedstra­ße, Bodensee Schnellstraße S 18 erfolgen sollte, dann wurde wirklich der letzte Stroh­halm, der letzte Riedvogel, die letzte Kröte in diesem Verfahren auch entsprechend ernst genommen. Das muss man hier in aller Deutlichkeit einmal anfügen.

Ich darf hier aus einer Stellungnahme des Landes Vorarlberg zitieren, in der darauf hin­gewiesen wurde, dass aufgrund des Bebauungsdrucks, der in diesen Gebieten herrscht, natürlich auch für den Trassenverlauf der neuen oder künftigen S 18 nur ein beschränk­ter Spielraum zur Änderung gegenüber der alten oder bisher projektierten S 18 beste­hen kann. Dies betrifft insbesondere die letzten Abschnitte vor der Staatsgrenze bei Höchst, da auf die Aufrechterhaltung der bisherigen Trassenverordnung nicht nur legi­tim und verhältnismäßig hingewiesen wurde. – Der Schweizer Knoten bei St. Margare­then ist ein Endpunkt, und der kann auch nicht mehr verändert werden. Schon aus die­sem Grund ist die Aufrechterhaltung der bisherigen Trassenverordnung nur legitim und verhältnismäßig, um es nochmals zu sagen.

Auch der finanzielle Aspekt des Vorhabens S 18 Bodensee Schnellstraße ist zu erwäh­nen, denn dieser wichtige Lückenschluss zwischen dem hochrangigen Schweizer Stra­ßennetz und dem österreichischen Straßennetz ist, wie ich schon gesagt habe, nach wie vor von vitaler Bedeutung.

Aus diesem Grund wird das vom Land Vorarlberg vorgebrachte Ansinnen über vorü­bergehende Inkrafthaltung der bisherigen Trassenverordnung zur Freihaltung der Tras­se von Bebauung, bis die neue Verordnungsgrundlage des novellierten Bundesstra-


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