BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 89

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ßengesetzes erlassen werden kann, auch vonseiten der ASFINAG intensiv unterstützt. Das muss man hier wirklich in aller Deutlichkeit unterstreichen.

Wenn die S 18, wie zitiert wurde, Sumpfgebiete quert, dann ist hier schon auch eine Interessenabwägung erlaubt. Es geht hier nicht primär um ein paar Kröten in einem Sumpfgebiet, sondern auch um Tausende Menschen in einem Einzugsgebiet von 240 000 Einwohnern in Lustenau, Bregenz, Hard und Höchst, die durch diesen Durch­zugsverkehr von Deutschland in die Schweiz massiv belastet sind.

Deshalb, Herr Minister, darf ich hier im Namen Tausender betroffener Vorarlbergerin­nen und Vorarlberger wirklich Danke sagen. Danke für die Novelle zum Bundesstra­ßengesetz! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.06


Präsident Mario Lindner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


19.06.45

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Herr Bundesminister! Mir ist jetzt noch etwas zum Verbrechensopfergesetz eingefallen. Du würdest sicher nichts dagegen haben, wenn ich jetzt darüber sprechen würde, allerdings hat Kollege Samt bereits angekündigt, über welche Punkte ich heute hier zu sprechen beabsich­tige, und in guter steirischer Partnerschaft, noch dazu bei einem steirischen Minister, werde ich mich daran halten. (Allgemeine Heiterkeit.)

Das Straßenverkehrsunfallstatistik-Gesetz, das mir unter anderem hier noch übrig bleibt, ist ja durchaus positiv zu sehen, weil es zu einer Verbesserung, zu einer Vereinheitli­chung der Statistiken kommt. Ich bin optimistisch, dass diese Statistiken nicht im Sinne von „Traue keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast!“ verwendet werden, son­dern dann wirklich das Optimum herausgeholt wird.

Man hört auf Ö3 gerade die Kampagne: Nicht angepasste Geschwindigkeit kann dein Leben innerhalb kürzester Zeit grundlegend verändern. – Wenn es durch eine verbes­serte Statistik gelingt, gezielte Maßnahmen – seien es jetzt Geschwindigkeitsbeschrän­kungen, Überholverbote oder auch vielleicht deren Aufhebung – durchzuführen, so ist das natürlich positiv zu beurteilen.

Auch überflüssige Beschränkungen gehören weg, denn nur jene Regeln, deren Sinn erkannt wird, werden auch akzeptiert und sind letztendlich wirksam.

Eine genauere Verkehrsstatistik kann hoffentlich auch dazu führen, dass notwendige Baumaßnahmen erkannt werden, um Unfallhäufungspunkte zu entschärfen. Da mache ich jetzt einen Sidestep zum Bundesstraßengesetz, das wir ja in dieser Form im Ge­gensatz zu den Grünen durchaus positiv bewerten.

Ich glaube, es gibt auch auf diesem Gebiet noch einiges zu tun. Ich denke nur an die Ennstal Straße in der Steiermark, die gerade in letzter Zeit regelmäßig mit schweren, tödlichen Unfällen Schlagzeilen gemacht hat. Da muss ich schon sagen, und Kollege Mayer hat es auch schon sinngemäß angedeutet: Die Abwägung zwischen Menschen­leben und dem Wachtelkönig muss verantwortungsvoll getroffen werden. Da darf man nicht davor zurückschrecken, auch entsprechende bauliche Maßnahmen rasch und zü­gig umzusetzen. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt komme ich zum traurigen Punkt, dem einzigen, den wir ablehnen, nämlich zum Führerscheingesetz. Vor allem geht es um den Punkt der Alkolocks. Grundsätzlich se­hen wir das sehr positiv, eigentlich haben wir das auch gefordert (Bundesrat Schen­nach: Aber?), die Umsetzung erscheint uns aber leider nicht unbedingt zielführend.

Es ist völlig klar, ein schweres Vergehen wie Alkohol am Steuer gehört geahndet, aber Strafen haben natürlich auch immer eine gewisse soziale und gesellschaftliche Kom-


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