BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 90

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ponente. Das fängt ja bei den Geldstrafen an. Es gibt Länder, wo sich die Bemessung der Geldstrafe am Einkommen des jeweiligen Verkehrssünders orientiert. Es ist nun einmal so, dass eine Strafe von 70 € wegen überhöhter Geschwindigkeit beispielswei­se für einen Studenten wahrscheinlich wesentlich schmerzlicher ist als für einen eta­blierten Rechtsanwalt oder Arzt, der diese Strafe aus der Portokasse zahlt. (Bundes­rätin Mühlwerth: Oder Bundeskanzler!) Damit verfehlt die Strafe natürlich ihre erzie­herische Wirkung. (Bundesrat Schennach: Aber betrunken gefahren sind sie ja beide!)

Das Alkolock soll hier die soziale Ausgleichsmöglichkeit für jene bieten, die den Füh­rerschein aus existenziellen Gründen – und so steht es ja auch in der Problemanalyse des Gesetzestextes – benötigen, beispielsweise wenn sie durch den Führerscheinent­zug vom Arbeitsplatzverlust bedroht sind. Die zusätzlichen Kosten von circa 1 600 € sind ohnehin schon erschwerend.

Es ist für uns aber nicht einsichtig, warum Täter ab einer Grenze von 1,2 Promille, also mit viermonatigem Führerscheinentzug bedroht, betroffen sind und nicht auch jene, die mit einer kürzeren Dauer zu rechnen haben. Es ist für uns auch nicht einsichtig, warum es hier auch eine Zwei-Monate-Frist gibt und erst danach diese vier Monate beginnen. Insgesamt erstreckt sich das also auf sechs Monate, dabei sind für viele auch diese zwei Monate schon zu viel beziehungsweise können sie für viele schon den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten.

Wenn man so etwas macht, dann soll man es wirklich so machen, dass es allen dient und nicht nur einigen, wobei es faktisch noch Ausnahmen gibt.

Zum Probeführerschein und zu der Verlängerung auf drei Jahre: Nun gut, wir wissen, der Probeführerschein ist positiv zu beurteilen. Die Verlängerung kommt mir ein biss­chen mehr aus dem Bauch heraus vor. Man hätte wahrscheinlich warten können, bis die Ergebnisse der neuen Verkehrsstatistiken vorliegen, um dann eine optimale Zeit für den Probeführerschein herauszuarbeiten. (Bundesrat Schennach: 30 Jahre!)

So weit mein Beitrag: viermal plus, einmal minus. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.13


Präsident Mario Lindner: Als Nächster ist Herr Bundesrat Beer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


19.13.49

Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Diese gebündelten Gesetze werden uns sicher mehr Sicherheit im Straßenverkehr bringen und, wie uns das Gesetz zum Gelegenheitsver­kehr gezeigt hat, vielleicht auch mit dem Mythos aufräumen, dass Freiwilligkeit von den Menschen angenommen wird.

Mir persönlich ist es immer ein Anliegen gewesen – und ich bin auch sehr froh darüber, dass es jetzt verpflichtend ist –, dass die Betreiber im Gelegenheitsverkehr Assistenz­hunde für Menschen mit Handicap mitnehmen müssen und nicht mehr sagen können: Nein, den nehme ich nicht mit!, denn diese Menschen sind sehr stark auf ihre gewohn­te Hilfe angewiesen.

Schauen wir uns das Thema Mopedführerschein an: Die Ausbildung soll verbessert wer­den, da es im Bereich der Mopedfahrten eine eklatante Zunahme an Unfällen gibt. Das Qualitätsniveau für die Ausbildung wird auch angehoben und wird den jungen Menschen dann hoffentlich doch zeigen, dass sie im Straßenverkehr verantwortungsvoll zu agie­ren haben.

Für jene, die mit dieser Mobilität aufgewachsen sind, mit dem Auto, mit dem Moped, mit einem eigenen Untersatz, für die ist das normal. Für die heute 60- und 70-Jährigen war es in deren Jugend nicht selbstverständlich, ein Auto zu haben. Die Kinder sind


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite