BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 91

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damals nicht mit dem Auto in die Schule gebracht worden. Die Menschen sind nicht mit dem Auto gefahren, weil sie sich ein Auto noch gar nicht leisten konnten. Heute jedoch fahren die Kinder von klein auf im Kindersitz schon im Auto mit, und es ist ein ganz normales Gerät, Vehikel, um besser und schneller voranzukommen.

Die Verlängerung der Probezeit beim Führerschein von zwei auf drei Jahre lässt an­nehmen, dass diese Maßnahme mehr Verkehrssicherheit bringen wird; im Bereich der Probeführerscheinfahrer haben wir sehr wenige Delikte, sobald die Probezeit jedoch vorbei ist, geht die Zahl der Delikte sehr stark in die Höhe. Wir haben vorhin dazu ge­witzelt, dass wir die Probezeit vielleicht auf 30 Jahre erhöhen sollten, dann hätten wir dieses Problem nicht mehr.

Die Auswertung von Radarbildern für die Ahndung bei Nichtanlegung des Sicherheits­gurts, bei Nichtbeachten des Handyverbots, mangelnder Kindersicherung et cetera ist auch eine sehr gute Maßnahme. Es ist zum Beispiel immer wieder so, dass Kinder nicht angeschnallt werden. Am Anfang, als das eingeführt wurde, war die Anschnalldis­ziplin der Eltern sehr, sehr hoch, aber je länger wir das haben, desto mehr tritt das in den Hintergrund, die Kinder werden seltener angeschnallt. (Zwischenruf der Bundesrä­tin Mühlwerth.) Nun haben wir die Möglichkeit, dass das auf Radarbildern entspre­chend erfasst und geahndet wird.

Bei der Elektromobilität gibt es die Möglichkeit, den Gemeinden gewisse Möglichkeiten zu übertragen. Elektrofahrzeuge sollen grüne Kennzeichen haben, und die Kommunen sollen die Möglichkeit haben, den Elektrofahrzeugen Busspuren zur Verfügung zu stel­len sowie Ausnahmen vom Halte- und Parkverbot zu ermöglichen.

Auch die Tonnagebeschränkung wird erhöht, nämlich von 3,5 Tonnen beim B-Führer­schein auf 4,25 Tonnen. Das liegt daran, dass die Reichweite von Elektrofahrzeugen ja besser werden soll, und dazu brauchen wir aber größere Batterien, die Batterien haben ein Gewicht, und daher sollte man in diesem Bereich eben auch die Tonnage erhöhen.

Was die Alkolocks betrifft, haben wir hier zwei Fraktionen, die dem Ganzen nichts oder nur sehr wenig abgewinnen können. Ich muss sagen, man muss es einmal genau er­klären. Die Printmedien haben nämlich teilweise schon geschrieben, dass in alle Fahr­zeuge Alkolocks eingebaut werden, dass man eigentlich nur mehr ein Auto mit Alko­lock bekommt. Das ist auf gar keinen Fall richtig, das Alkolock ist vielmehr eine Option für Alkolenker. Es setzt die Zeit des Führerscheinentzugs um die Hälfte herab. Es kostet einen zwar rund 1 500 €, das Alkolock einbauen zu lassen, dafür muss man aber nach der Hälfte der vorgeschriebenen Führerscheinentzugszeit noch sechs Mona­te mit dem Alkolock fahren.

Ich glaube, es ist eine Möglichkeit – das wird die Studie dann auch zeigen –, ein wenig Verkehrserziehung zu betreiben und den Menschen, die sich an die Gesetze und an die Vorschriften halten, ein wenig mehr an Sicherheit zu geben. (Beifall bei der SPÖ.)

19.20


Präsident Mario Lindner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schö­dinger. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


19.20.38

Bundesrat Gerhard Schödinger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Herr Minister! Liebe Bundesräte und Bundesrätinnen! Ich möchte mich nur kurz auf drei Punkte konzentrieren. Der erste ist das Straßenverkehrsunfallstatistik-Gesetz, das hier kritisiert wurde. Ich halte es aus einem einfachen Grund für gut, nämlich weil wir es in der Vergangenheit schon immer wieder entsprechend verwendet haben: Wenn wir – als ich noch aktiver Polizist war – Verkehrsverhandlungen hatten, wurden genau diese Verkehrsunfallzahlen und diese Statistiken herangezogen, um etwas für


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