BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 93

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anklopft und sagt, dass der Vater, der Bruder oder das Kind tot ist. Das, glaube ich, ist jede Anstrengung in diesem Land wert. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Man kann bei diesen einzelnen Maßnahmen natürlich unterschiedlicher Meinung sein. Ich möchte versuchen, einige Dinge noch zu erklären. Ich weiß, ich werde dabei nicht zur Gänze Ihre Zustimmung erreichen, aber ich will Ihnen doch die Hintergründe sa­gen, um zu erklären, wann, warum und wie es zu gewissen Dingen gekommen ist.

Beim Unfallstatistik-Gesetz ist es meines Erachtens immens wichtig, dass es uns erst­mals gelingt – und das ist schon von einigen Rednerinnen und Rednern angesprochen worden –, die Unfalldaten mit den Verletzungsdaten zu verknüpfen. Das ist deshalb enorm wichtig, weil wir ja bis jetzt darauf angewiesen sind, zu vermuten, welche Ver­letzungen gewisse Unfälle hervorgerufen haben, und deshalb auch die Maßnahmen vielleicht sogar hinterfragbar gewesen sind. Ich glaube, Sie haben es angesprochen: Wenn man bauliche Maßnahmen trifft, um Unfälle zu vermeiden, muss man natürlich vor­her wissen, was diese Unfälle genau bewirkt haben.

Ein sehr gutes Beispiel ist immer die Frage, ob man eine Kreuzung ampelgeregelt oder einen Kreisverkehr macht. Unfälle im Kreisverkehr werden wahrscheinlich öfter vor­kommen. Aber: Was sind das für Unfälle? – Wenn man bei der ampelgeregelten Kreu­zung das rote Licht missachtet oder übersieht, kommt es zu diesen seltenen, aber doch vorkommenden Querunfällen, mit denen meistens schwere Verletzungen, wenn nicht Todesfolgen einhergehen. Kreisverkehrunfälle sind Unfälle bei geringer Geschwindigkeit, niedriger Energie, häufig mit Blechschäden, aber es passiert fast nichts. Deshalb ist es wichtig, diese Dinge zu wissen, weil man sich dann natürlich für den Kreisverkehr ent­scheidet, in Abwägung der Folgen von Unfällen in beiden Situationen. Ich denke, das Prinzip der Verknüpfung dieser Daten ist gut.

Frau Bundesrätin Schreyer, Sie haben kritisiert, dass die Statistik Austria nicht automa­tisch damit betraut wird. Ich sehe das positiv. Ich sehe es als Auftraggeber der Statistik positiv, weil ich möchte, dass Statistik nicht zum Selbstzweck des Amtes für Statistik verkommt oder degradiert wird, sondern das passiert, was der Auftraggeber möchte. Wir arbeiten gerne mit der Statistik Austria zusammen, wir werden auch in Zukunft mit der Statistik Austria zusammenarbeiten, wenn wir uns auf das einigen, was dort pas­siert.

Das ist schon ein gewisser Unterschied zu dem, wie es jetzt ist, weil wir jetzt sozusa­gen an die Statistik Austria vergeben und keinerlei Möglichkeit haben, die Dinge dort auch zu hinterfragen. Ich denke, das ist ein Fortschritt. Das Bestbieterprinzip insge­samt ist schon auch etwas, über das man selbst im Statistikwesen diskutieren kann.

Geschätzte Damen und Herren, es sind auch die Alkolocks angesprochen worden. Dazu möchte ich sagen, dass das, was ich eingangs gesagt habe, für mich besonders wichtig ist: Wir versuchen hier etwas Neues, und deshalb ist es auch als Pilot aus­gestattet. Wir versuchen ein System, das sich in anderen Ländern teilweise bewährt hat, teilweise sind aber auch gewisse Änderungen vorgenommen worden, und des­halb, meine ich, ist es wichtig, das als Pilot zu machen.

Das Zweite: Wir kombinieren ein System aus Sanktion und möglicher Erleichterung. Die Sanktion, denke ich, ist schon auch etwas, was im Bereich des Verwaltungsstraf­rechts und der Strafgesetzgebung insgesamt seinen Platz hat, das ist auch bei sehr, sehr vielen juristischen Diskussionen, die wir zu diesem Thema hatten, klar heraus­gekommen. Wir versuchen auf der anderen Seite eine Erleichterung für die Betroffe­nen, die Möglichkeit, im normalen Leben, das sie gewohnt sind, zu bleiben, aber trotz­dem natürlich mit der Einschränkung, dass dieses Gerät angewandt wird und dass es mit diesem Gerät nicht mehr möglich ist, alkoholisiert zu fahren.

 


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