BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 94

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Die Zahlen, die wir haben, sprechen doch eine relativ klare Sprache: an die 20 000 Füh­rerscheinabnahmen und – geschätzt – davon 4 000 Fahrer, die alkoholisiert weiterfah­ren. Wenn wir einen Bruchteil von diesen ins Alkolock-System bekommen, bedeutet das allein schon auf unseren Straßen mehr Sicherheit für die Betroffenen und vor allem auch mehr Sicherheit für diejenigen, die nichts dafür können, nämlich diejenigen, die unter Umständen von einem betrunkenen Fahrer zusammengeführt werden. Ich glau­be, das ist auch ein Fortschritt, geschätzte Damen und Herren.

Der letzte Punkt, weil es dazu auch Diskussionen gegeben hat: Das ist ein freiwilliges System. Es wird niemand gezwungen, am Alkolock-System teilzunehmen, geschätzte Damen und Herren, und es wird vor allem niemand gezwungen, alkoholisiert Auto zu fahren. Das sollte man auch mit bedenken. – Danke. (Allgemeiner Beifall. – Bundesrä­tin Kurz: Genau!)

19.29


19.30.03Präsident Mario Lindner: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 14. De­zember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Straßenverkehrsunfall­statistik-Gesetz erlassen und das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezem­ber 2016 betreffend 28. StVO-Novelle.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bunderäte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 14. De­zember 2016 betreffend 18. FSG-Novelle.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

 


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