Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (34. KFG-Novelle) (1359 d.B. und 1425 d.B. sowie 9700/BR d.B.)
25. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Seeschifffahrts-Erfüllungsgesetz – SSEG geändert wird (1299 d.B. und 1419 d.B. sowie 9701/BR d.B.)
Präsident Mario Lindner: Wir gelangen nun zu den Punkten 24 und 25 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Beer. Ich bitte um die Berichterstattung.
Berichterstatter Wolfgang Beer: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich erstatte weiters den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Seeschifffahrts-Erfüllungsgesetz – SSEG geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mario Lindner: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Novak. – Bitte, Herr Bundesrat. (Bundesrätin Mühlwerth: Dieses Mal aber schon zur Sache! – Bundesrat Krusche: Ausnahmsweise vielleicht!)
19.34
Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein Kollege hat schon festgestellt, dass wir jetzt über ein Kraftfahrgesetz, und zwar über das Seeschifffahrts-Erfüllungsgesetz sprechen. Wenn wir uns die Novellierung des Kraftfahrgesetzes anschauen, so sehen wir, dass in erster Linie die erforderlichen Anpassungen zur Umsetzung der EU-Richtlinien des Verkehrssicherheitspakets vorgenommen werden, mit denen die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern beschlossen wird.
Wir wissen alle um diese technische Unterwegskontrolle, den Verkehr und die Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen. Im Radio hat man gehört, dass bei uns in Kärnten
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