BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 96

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ein Nutzfahrzeug aufgehalten worden ist, das aus Polen war und 40 technische Fehler aufwies. Deshalb glaube ich, ist es absolut notwendig, dass wir diese Gesetze, die ein fortlaufendes Prozedere sind, beschließen, weil wir zu diesem Thema auch im Vorjahr schon Beschlüsse gefasst haben. Österreich passt sich damit den EU-Richtlinien an, die Sicherheit wird damit gewährleistet. Mit dieser Novelle wird aber auch im Sinne der Qualitätssicherung eine bundeseinheitliche Administration der Fahrerausbildung und des Fahrschulwesens geregelt.

Ein Aspekt der Novellierung ist auch die Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen mit grünen Tafeln. Es ist letztlich eine Maßnahme, um die Elektromobilität zu fördern, aber es bedarf noch einer ganzen Reihe an Anreizen, um diese E-Mobilität breiter aufzu­stellen, wobei man aber sagen muss, dass die Bundesminister Leichtfried und Rupp­rechter und die Autoimporteure in diese Richtung schon ein großzügiges Paket ge­schnürt haben.

Anreize sind zwar da, aber es bedarf noch eines großen Schubs in die richtige Rich­tung, weil es in Österreich derzeit so ist, dass wir rund 0,2 Prozent Elektro-Pkw-Be­stand haben, das heißt 4 000 Elektrofahrzeuge und 1 500 Hybrid-Fahrzeuge. In diese Richtung gibt es noch einiges zu tun. Vor allem, dessen muss man sich bewusst sein, geht es da einmal um das kurze Laden – dass man ein Auto schnell laden kann –, um die Infrastruktur bis in die letzten Täler hinein und um die Leistungsfähigkeit, wie viele Kilometer man damit fahren kann – das ist jetzt noch ungenügend –, und es muss auch die Reichweite festgelegt werden, die notwendig ist, um ein Auto zu kaufen.

Das heißt, wenn es wirklich für die Zukunft ganz interessante Angebote gibt, um in diese Richtung zu investieren, dann sollte man auf jeden Fall darauf achten, was die umliegenden Länder in diese Richtung machen. Das ist auch schon in dieses Konzept miteingeflossen, und ich – vor allem als Bürgermeister einer Nationalparkgemeinde – bin sehr positiv gestimmt, weil wir auch gerade vor der Entscheidung stehen, ein Elek­trofahrzeug zu kaufen, um in die Täler hinauszufahren und unsere Arbeiter dorthin schicken zu können. Das wird demnächst passieren. Dieses Gesetz ist in dieser Hin­sicht, mit diesen Eigenarten, auf jeden Fall zu unterstützen.

Zum Zweiten, zum Seeschifffahrts-Erfüllungsgesetz: Das ist interessant und darüber haben wir gestern auch ein bisschen länger diskutiert – was heißt länger? –, darüber haben wir lange diskutiert. Ich versuche, das jetzt einmal in zwei Sätzen festzumachen, etwas, das uns gestern eigentlich nicht gelungen ist. Tatsache ist, dass es ein inter­nationales Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf hoher See gibt.

Wir sprechen vom Beladen der Container, sofern wir in Österreich Containerschiffe haben: Das Gesetz bezieht sich darauf, dass vor dem Beladen des Containerschiffes die Masse eines Containers nach festgelegten Methoden festzustellen und zu doku­mentieren ist, sonst gibt es keine Chance, diese Verladung durchzuführen.

Noch einmal zusammengefasst: Menschliches Leben muss geschützt werden und der Container als solcher, die Masse als Bruttoladung, die im Container drinnen ist, muss vorher abgewogen werden, bevor sie auf das Containerschiff kommt und verladen wird. Wenn das nicht passiert, dann gibt es ein Problem und der Container wird nicht verladen. (Bundesrat Schennach: Das ist aber das Problem der Spediteure!)

Das ist das Problem der Spediteure, okay, aber Tatsache ist, dass es das Gesetz gibt, und dass es zu erfüllen ist. Ich denke, dass das auch umsetzbar ist, aber einen letzten Satz muss ich schon dazu sagen: Dass man erst im letzten Jahr draufgekommen ist, das im Parlament umzusetzen? Was haben wir die Jahre vorher gemacht, wenn das Schiff beladen worden ist? Wenn ein Container ein bisschen weniger Ladung hatte, hat er Schieflage bekommen? Das wird wohl alles mitgespielt haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.39

 


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