Präsident Mario Lindner: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Forstner. – Bitte, Herr Bundesrat.
19.40
Bundesrat Armin Forstner, MPA (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Durch die 34. KFG-Novelle können in Zukunft Beweisfotos, die wegen Geschwindigkeits-, Vorrang- oder Rotlicht-Delikten angefertigt werden, auch bei Verstößen gegen das Handyverbot oder gegen die Gurten- und Sturzhelmpflicht herangezogen werden.
Das heißt für die Zukunft: Wer zu schnell unterwegs ist und von einer Radaranlage geblitzt wurde, dabei auch telefoniert hat und das am Foto nachweisbar ist (Bundesminister Leichtfried: Vielleicht nicht angeschnallt war!) – oder vielleicht nicht angeschnallt war, wie der Herr Minister bemerkt –, zahlt nie mehr nur wegen des Schnellfahrens, sondern auch wegen des Nichtanlegen des Gurts, des Telefonierens oder Sonstigem.
Um bundesweit einheitliche Fahrschulinspektionen zu erleichtern, wird die Einrichtung einer Fahrschuldatenbank ermöglicht.
Weiters werden Radar- und Laserblocker, mit denen Geschwindigkeitsmessungen gestört werden können, verboten.
Weitere Anpassungen an das EU-Recht betreffen die Umsetzung der EU-Richtlinie für Gewichte zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen und Gewichte für Fahrzeuge im innerstaatlichen beziehungsweise grenzüberschreitenden Verkehr.
Weiters gibt es Anpassungen an die aktuellen EU-Fahrzeugbauvorschriften, insbesondere über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei-, drei- und vierrädrigen Fahrzeugen.
Dann geht es noch um die Umsetzung des EU-Verkehrssicherheitspakets über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern, die Richtlinie über die Änderung der Zulassungsdokumente für Fahrzeuge sowie die Richtlinie über technische Unterwegskontrollen der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen.
Weiters hatte man bisher vier Monate Toleranzzeitraum für die Durchführung der sogenannten Pickerlbegutachtung, diese muss jedoch ebenfalls angepasst werden. Für Zweiräder und Pkw beziehungsweise Lkw bis 3,5 Tonnen gibt es keine Änderungen. Künftig gibt es ein neues sogenanntes grünes Kennzeichen, das heißt, ein weißes Kennzeichen mit grüner Aufschrift. – Kollege Novak hat es schon vorweggenommen, auch ich bin Bürgermeister einer Nationalparkgemeinde, wir sind stolz darauf, dass wir das in Zukunft haben, gell? – Ich glaube, das ist ein wichtiger richtiger Schritt in die richtige Richtung.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, durch die Anpassung beziehungsweise durch die Novelle wird die Verkehrssicherheit wieder etwas gehoben.
Nun zum zweiten Punkt mit dem klingenden Namen Seeschifffahrts-Erfüllungsgesetz: Das Bundesgesetz ist ein Rahmengesetz und sieht zahlreiche Verordnungsermächtigungen vor, die die Grundlage für die innerstaatliche Umsetzung der angeführten Seeschifffahrtsvorschriften für die Großschifffahrt bilden.
Österreich muss die Bestimmung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See umsetzen. Was heißt das, geschätzte Kolleginnen und Kollegen? – Das Übereinkommen verpflichtet den Befrachter eines Hochseeschiffes, die Bruttomasse seines Containers vor dessen Verstauung an Bord nach festgelegten Methoden festzustellen und zu dokumentieren, und zwar so, dass die Angaben
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