BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 184

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2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit Stimmenmehrheit (und zwar mit der erforder­lichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.

TO-Punkt 2: Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, aufgehoben wird (1361 d.B. und 1417 d.B. sowie 9712/BR d.B.)

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men (mit Stimmenmehrheit).

TO-Punkt 3: Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend Verein­barung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit (1339 d.B. und 1371 d.B. so­wie 9702/BR d.B.)

TO-Punkt 4: Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend Verein­barung gemäß Art 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesund­heitswesens (1340 d.B. und 1372 d.B. sowie 9703/BR d.B.)

TO-Punkt 5: Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesund­heit (Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz – G-ZG) erlassen wird sowie das Bundesge­setz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Allgemeine Sozialversicherungsge­setz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsge­setz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH und das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen geändert werden (Vereinbarungsumsetzungs­gesetz 2017 – VUG 2017) (1333 d.B. und 1373 d.B. sowie 9665/BR d.B. und 9704/BR d.B.)

TO-Punkt 6: Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (1357 d.B. und 1377 d.B. so­wie 9705/BR d.B.)

Abstimmungen:

Zu TO-Punkt 3: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men (mit Stimmenmehrheit).

Zu TO-Punkt 4: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men (mit Stimmenmehrheit).

Zu TO-Punkt 5: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men (mit Stimmenmehrheit).

Zu TO-Punkt 6: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird ange­nommen (mit Stimmenmehrheit).

TO-Punkt 7: Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz und das Versicherungsvertragsgesetz ge­ändert werden (1336 d.B. und 1378 d.B. sowie 9706/BR d.B.)

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men (mit Stimmeneinhelligkeit).

TO-Punkt 8: Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) geändert wird (1326 d.B. und 1402 d.B. sowie 9718/BR d.B.)

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men (mit Stimmenmehrheit).

 


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