Wir haben angesichts der außerordentlichen Belastung der österreichischen Bäuerinnen und Bauern im Jahr 2015 auch eingefordert, dass sehr rasch auf die Frostkrise des letzten Jahres, als massive Frostschäden durch einen verspäteten Wintereinbruch Ende April letzten Jahres aufgetreten sind, reagiert wurde. Es wurde von der Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern und dem Hohen Haus sehr schnell ein Katastrophenhilfspaket von 100 Millionen € auf Schiene gebracht, welches sich bereits in Auszahlung befindet.
Wir haben auch die notwendigen Gesetzesänderungen, nämlich die Novellen zum Hagelversicherungs-Förderungsgesetz und Katastrophenfondsgesetz, dazu genutzt, in der nachhaltigen Krisenvorsorge, welche extrem wichtig ist, die Tatbestände für die Hagelversicherung auszuweiten und eine echte Ernteversicherung mit einer staatlichen Bezuschussung der Prämien durch Beihilfen sicherzustellen. Das hat sicherlich einen Anreiz für die Eigenvorsorge geschaffen. Und wir haben aufgrund der Einkommenskrise auch eine sehr rasche Programmänderung des ländlichen Entwicklungsprogramms zuwege gebracht, die immerhin eine neue Schwerpunktsetzung mit 70 Millionen € in Bereichen der Tierhaltung, der investive Maßnahmen und vor allem auch in der Klimawandelanpassungsstrategie vorgesehen hat.
Und zusätzlich haben wir uns für sehr kurzfristig wirksame Maßnahmen starkgemacht: Wir haben die Stundung der Agrarinvestitionskredite veranlasst und wir konnten noch vor Weihnachten im Einvernehmen die Rabattierung des Sozialversicherungsbeitrages für das letzte Quartal des letzten Jahres durchsetzen. Dieses ist in der Zwischenzeit wirksam. Es wurden 53 Prozent, immerhin fast 90 Millionen €, als einmalige Ausgleichsmaßnahme festgesetzt. Ich glaube schon, dass das auch zu einer Entlastung unserer bäuerlichen Betriebe geführt hat.
Das waren kurzfristig notwendige Maßnahmen, die dieser außerordentlichen Situation auch gerecht geworden sind. Und wir sind zuversichtlich: Die ersten Daten der Statistik Austria über die Einkommensentwicklung im letzten Jahr zeigen, dass 2016 erstmals wieder offensichtlich eine positive Einkommensentwicklung zu verzeichnen war, auch aufgrund der gesetzten Maßnahmen auf dem Markt, aber auch aufgrund der gesetzten Begleitmaßnahmen. Die näheren Details werden uns spätestens Mitte dieses Jahres in der §-7-Kommission vorliegen. Übrigens findet in diesem Jahr die 100. Sitzung der §-7-Kommission statt, und ich hoffe, dass bei der 100. Sitzung dann erstmals wieder über eine positive Einkommensentwicklung in der österreichischen Land- und Forstwirtschaft berichtet werden kann.
Ich bin Frau Bundesrätin Ebner sehr dankbar dafür, dass sie auch auf das überarbeitete Arbeitsübereinkommen der Bundesregierung für dieses Jahr hingewiesen hat. Der Herr Bundeskanzler war ja heute, glaube ich, auch hier im Bundesrat. Wir haben gerade den Schwerpunkt-Masterplan für die ländlichen Regionen verankern können, den wir nun gemeinsam mit den Stakeholdern, dem Gemeindebund, vor allem auch der Landeshauptleutekonferenz, in einem Stakeholderprozess erarbeiten – auch mit einer Roadshow in allen Bundesländern. Bis Mitte dieses Jahres soll dieser Masterplan entwickelt werden und festlegen, was die notwendigen Entwicklungsmaßnahmen für die nächsten Jahre sein müssen, um die ländlichen Regionen insgesamt zu stärken. Spätestens im Herbst soll dann eine Vorlage der Bundesregierung hier zum Beschluss vorliegen.
Wir haben uns außerdem, und ich glaube, das war extrem wichtig, darauf geeinigt, dass noch im Frühjahr dieses Jahres – die entsprechende Novelle des Bundesbeschaffungsgesetzes ist bereits in Begutachtung vom Bundeskanzleramt – das Bestbieterprinzip für alle Lebensmittel auch in der Bundesvergabe entsprechend umgesetzt wird. Es ist enorm wichtig – gerade auch für die Kennzeichnung, die Sie angesprochen haben, für die Ausweisung der Herkunft, gerade in Großküchen, also dort, wo die
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