BundesratStenographisches Protokoll864. Sitzung / Seite 134

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Was die Lösung ist – deshalb habe ich gesagt, du bist wohl Hellseher, weil du an­scheinend schon weißt, was da passiert –, kann ich dir nicht sagen. Im Grünbuch „Digitale Courage“ steht als Vorschlag, dass wir die geltenden Gesetze, die wir jetzt haben, nur besser vollziehen müssen. Bei einem zweiten Vorschlag wird ganz konkret gesagt, im Strafgesetzbuch gehört der Punkt X geändert. Ich traue mir jetzt noch nicht zu sagen, welcher dieser beiden Vorschläge der bessere ist. Darum steht im Ent­schließungsantrag auch drinnen, die Bundesregierung solle prüfen, welche Vorschläge man aus dem Bereich der „Digitalen Courage“ herausnehmen kann. Und deshalb verstehe ich Ihre Aufregung über diesen Antrag nicht.

Wir haben bei der Enquete und im Bereich des Grünbuches sehr viel darüber dis­kutiert, wo Meinungsfreiheit anfängt und wo sie aufhört. Dazu gibt es Vorschläge, ich traue mich aber immer noch nicht zu interpretieren und festzustellen, welcher der beste ist. Aber wir haben Vorschläge, die es zu prüfen gilt. Wir sind uns, glaube ich, in einem Punkt – und so hoffe ich wirklich – über alle Parteigrenzen hinweg einig: dass es einen gesellschaftspolitischen Ansatz braucht, und dieser gesellschaftspolitische Ansatz kann als Lösung nur die Digitale Courage sein. Ich hoffe, dass mir da niemand widerspricht. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Es gibt ein paar Lösungsvorschläge, die zum Teil zur Umsetzung kommen. Einer dieser Lösungsvorschläge ist die derzeit sich in Ausarbeitung befindliche Meldestelle für Hasskriminalität im Internet, auf eine zum Teil sehr niederschwellige Art und Weise. Ich möchte ein Beispiel bringen, was damit gemeint ist. Im vergangenen Jahr – ich habe das auch schon zitiert – hat es ein Hassverbrechen gegeben, bei dem zwei jungen Männern in die Goschen gehaut wurde, weil sie sich auf offener Straße geküsst haben. Kurz darauf ist das Gleiche noch einmal passiert. Dann ruft mich der „Kurier“ an und befragt mich quasi, was man denn da tun könne. Der Journalist hat mir gesagt, dass er mit den zwei jungen Männern geredet hat, und ich habe ihn gefragt, ob die zwei das denn zur Anzeige gebracht haben. Der Journalist sagt mir, nein, das haben sie nicht, und erklärt mir auf meine Frage, warum sie das nicht gemacht haben, dafür hätte es zwei Gründe gegeben: Zum Ersten, weil sie sich nicht getraut haben, da dann protokollarisch feststeht, dass ihnen in die Goschen gehaut wurde. – Das verstehe ich.

Und der zweite Grund war jener, der mir gar nicht bewusst war: Sie müssen sich vor der Polizei outen – denn zwei Männer küssen sich, wenn sie schwul oder bisexuell sind, sonst gibt es wahrscheinlich nicht unbedingt einen Grund –, haben das aber im Familienbereich noch nicht gemacht. Deshalb glaube ich, dass es gerade in diesem Bereich eine niederschwellige Art und Weise braucht, und die Frau Staatssekretärin arbeitet gemeinsam mit dem Herrn Justizminister momentan an dieser Meldestelle.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte erklären, weshalb es mir wichtig ist, dass jetzt ein Antrag dazu formuliert wird, wie wir mit diesem Thema weitermachen. Wir haben das schon so oft diskutiert, es gibt unglaublich tolle Initiativen von Präsi­den­tinnen und Präsidenten, die irrsinnig gute Arbeit in diesem halben Jahr leisten, das sie Zeit haben. Wir alle gemeinsam machen das. Nur eines wäre dann schade: wenn die Arbeit, die geleistet wurde, in irgendeiner Schublade liegt und dann nichts weiter pas­siert. Deshalb war es mir ganz wichtig, dass man diesen Entschließungsantrag for­muliert, der wirklich dazu auffordert, die Vorschläge zu prüfen, die wir jetzt ein halbes Jahr lang gemacht haben, damit wir sehen, wie man da weitergehen könnte.

Ich würde es wirklich schade finden, wenn die Arbeit des Bundesrates umsonst wäre, denn ich glaube, wir haben im letzten halben Jahr bewiesen, wir haben in den letzten Jahren bewiesen, was wir zu leisten imstande sind. Wir werden in den kommenden Jahren beweisen, wozu wir imstande sind. Das möchte ich mir nicht nehmen lassen, und deshalb gibt es auch diesen Entschließungsantrag an den Justizminister, in dem


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