BundesratStenographisches Protokoll865. Sitzung / Seite 101

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15.03.06

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé|: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir ist es wichtig, auf dieses Gesetz hinzuweisen, weil dieses Gesetz einen wichtigen Schritt setzt, nämlich das Prinzip Rehabilitation vor Pension zu stärken. Ich meine, das ist wichtig. Wir haben auch differenzierte Regelungen für unterschiedliche Berufsgrup­pen wie die Landwirte geschaffen, und damit machen wir deutlich: Wir wollen gesund in Pension gehen können, und wir wollen sicherstellen, dass Menschen, die krank­heitsbedingte Einschränkungen haben, gesund werden und dann bei Erreichen des Regelpensionsalters in Pension gehen können.

Herr Bundesrat Pum hat gemeint, ob das Generationenmodell standhält; wenn man sich die Budgets ansieht, dann ist das eine aus dem Ruder laufende Entwicklung. – Ich muss das ganz klar verneinen. Ich kann Ihnen zwei Dinge mitteilen: Wir haben seit 1. Jänner 1957 im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Pensionsrecht. Das ist jetzt 60 Jahre her. Wir haben 60 Jahre lang allen Menschen in Österreich, die pensionsberechtigt sind – das ist ein Viertel der österreichischen Bevölkerung –, pünktlich die Gelder ausbezahlt! Dieses Pensionssystem hat sich zu einem stabilisie­renden Faktor der österreichischen Wirtschaft entwickelt, was wir gerade in der Krise kennenlernen durften: Auch da hat das Pensionsrecht in Österreich gut gewirkt.

Vor Kurzem, es ist mittlerweile wieder drei Wochen her, waren Abgeordnete des Deutschen Bundestages auf Besuch hier im Parlament. Sie haben sich auch bei mir angekündigt. Dabei haben die Abgeordneten über die Parteigrenzen im Deutschen Bundestag hinweg gemeint: Wie macht ihr Österreicher das? Wieso habt ihr ein Pensionsmodell, mit dem es euch besser gelingt, Altersarmut zu verhindern? – Das gelingt uns nämlich um ganze 4 Prozentpunkte besser als den Kollegen in der Bundesrepublik.

Als ich ihnen gesagt habe, wie hoch die Mindestpension in Österreich ist, wurde mir gesagt: Die ist in der Bundesrepublik niedriger. Dabei habe ich da noch nicht davon gesprochen, dass wir jetzt für Menschen, die lange in Teilzeit gewesen sind, die niedrige Einkommen gehabt haben, die Mindestpension auf 1 000 € angehoben haben; nein, ich bin von den 883 € ausgegangen, die wir im vorigen Jahr gehabt haben, und das ist in Deutschland niedriger.

Als ich ihnen dann noch gesagt habe, dass wir das nicht nur zwölfmal im Jahr aus­zahlen, sondern vierzehnmal, sind sie, auf gut Österreichisch gesagt, unter den Tisch gefallen, weil sie kaum glauben konnten, welche Sicherung des Lebensstan­dards das österreichische Pensionssystem zustande bringt. Danke dafür!

Danke auch dafür, dass es gelungen ist, das faktische Pensionsalter anzuheben, weil mehr Menschen in Arbeit stehen – das ist gut so! Daher ist es auch gelungen, unseren Finanzminister zu entlasten, unser Budget zu entlasten, denn wir werden jene Mittel, die wir im Bundesfinanzrahmengesetz vorgesehen haben, nicht brauchen.

Lassen Sie mich noch abschließend zum Thema prekäre Arbeitsverhältnisse sprechen. Wir haben eine Form von Prekariat, das ist die Arbeitskräfteüberlassung. Ich bin den Sozialpartnern sehr dankbar. Sie haben ein neues Instrument geschaffen, nämlich den Sozial- und Weiterbildungsfonds im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung. Die Sozial­partner haben sich da für mehr Bildungszeiten ausgesprochen. Sie haben einen gemeinsamen Plan entwickelt, und sie haben gebeten, die Beiträge zu reduzieren, um sicherzustellen, dass da auch die richtigen Rückflüsse in Ausbildungsmaßnahmen stattfinden.

Ich glaube, das funktioniert. Wir gehen da einen Schritt auf die Sozialpartner zu, nämlich auf deren Ersuchen, die Bildungsmaßnahmen für diese Gruppe mit prekären


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