BundesratStenographisches Protokoll865. Sitzung / Seite 100

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Im ersten Artikel dieser Novelle bekommt der Hauptverband weitere Verordnungs­befugnisse zur einheitlichen Vollziehung der beruflichen Rehabilitation, in Zukunft können das Rehabilitationsgeld und Pensionen nicht mehr gleichzeitig bezogen werden, und auch das frühere System der befristeten I-Pension ist in weiterem Umbau.

Die PVA hat schon bisher präventive Bildungsarbeit gemacht, wie zum Beispiel Antistresskurse und so weiter, jetzt sind diese aber auch rechtlich abgesichert. Damit können auch fallspezifische Kurse und Maßnahmen, also medizinisch-berufsorientierte Rehabilitation, angeboten werden, um krankheitsbedingte Berufsausstiege zu verhin­dern. Das heißt, es geht dabei um die Rehabilitation im Zusammenhang mit einem ganz bestimmten Job an einem ganz bestimmten Arbeitsplatz. Ich finde es auch gut, dass die Betroffenen einen Rechtsanspruch auf diese Kurse und Maßnahmen bekom­men haben. Das ist ganz wichtig für die Betroffenen. (Vizepräsident Gödl übernimmt den Vorsitz.)

Auch die Maßnahme der beruflichen Rehabilitation ist positiv. Es geht dabei um einen ersten Kurs, um einen Orientierungskurs oder um ein Arbeitstraining. Dieses kann bereits vor Abschluss der medizinischen Rehabilitation beantragt und von der PVA nach pflichtgemäßem Ermessen gewährt werden.

Da es bei diesem Gesetz leider kein richtiges Begutachtungsverfahren im Vorfeld gegeben hat, hat sich bei diesem Punkt auch ein Formulierungsfehler eingeschlichen, der für die Betroffenen bei der richtigen Auslegung dieses Gesetzes sozusagen zu einem Zwang der Maßnahme geführt hätte oder zumindest bei Nichterfüllung eine Streichung oder eine Kürzung der Leistung bedeutet hätte. Diesen Fehler haben wir Grüne mit einem Abänderungsantrag ausgebessert und die Aussage richtiggestellt. – Ich wollte das einfach nur noch einmal erwähnen, weil es nicht sehr oft vorkommt, dass oppositionelle Abänderungsanträge einstimmig angenommen werden. Zum Glück der Betroffenen ist es in diesem Fall so gewesen, es war eben nicht die Intention der Bundesregierung, das zu beschließen.

Ein Artikel in diesem Gesetz, den wir Grüne skeptischer sehen, ist Art. 5, der das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz ändert. Darin geht es um den Sozial- und Weiterbildungsfonds. Dort wird der ArbeitgeberInnenbeitrag von den gerade erreich­ten – das haben wir erst beschlossen beziehungsweise ist dieser erst angehoben wor­den – 0,8 Prozent bis 2019 auf insgesamt 0,35 Prozent gesenkt.

Eigentlich hätte dieser Fonds bei den Lohnarbeiterinnen und Lohnarbeitern für Weiter­bildung und Schulungen Werbung machen sollen – das hat er nicht gemacht. Es liegt mehr Geld darin, wobei mir Ihre BeamtInnen leider nicht sagen konnten, wie viel Geld darin liegt. Das Ganze ist aber auf zwei Jahre befristet, dann sehen wir weiter. Alles in allem werden wir Grüne im Bundesrat heute diesem Gesetz die Zustimmung erteilen, weil es einige Erleichterungen für die Betroffenen beinhaltet.

Ich möchte abschließend dennoch etwas anfügen, was meine Kollegin im Nationalrat schon gesagt hat: Wir müssen auch jenen Menschen, die keinen Berufsschutz haben und wenig verdienen, genauso Rehamaßnahmen anbieten, um diese Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu reintegrieren. Das wäre ganz, ganz wichtig, gerade für jene, die unter 1 000 € verdienen. Bitte, Herr Minister, schauen wir auf diese Personen!

Wir werden zustimmen, aber wir sind noch lange nicht am Ziel. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

15.03


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster gelangt Herr Bundesminister Stöger zu Wort. – Bitte, Herr Minister.

 


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