Wir haben aber auch die Kinder- und JugendsprecherInnen des Tiroler Landtages getroffen und ihre Erfahrungen eingeholt, und nicht zuletzt haben wir auch mit einer Vertreterin der Kinder- und Jugendanwaltschaft Gespräche geführt. Sie hat uns mehrere Themen mitgegeben, und eines davon passt sehr gut zur Priorität C dieses EU-Jugendplans, „einfacherer Übergang junger Menschen vom Jugend- ins Erwachsenenalter“. Dabei handelt es sich um ein Thema, das speziell Kinder und Jugendliche betrifft, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aufwachsen.
Der Kinder- und Jugendanwaltschaft kommen regelmäßig Härtefälle unter, nämlich dann, wenn Jugendliche in diesen Einrichtungen ihren 18. Geburtstag feiern und eigentlich laut offiziellen Maßnahmen und laut Gesetz aus allen Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe herausfallen würden. Gerade diese Jugendlichen haben oft eine sehr belastende Lebensgeschichte, tragen einen großen Rucksack und sind mit dem 18. Lebensjahr einfach oft noch nicht in der Lage, ein autonomes, eigenständiges Leben zu führen, sich um eine eigene Wohnung und um einen Arbeitsplatz zu kümmern.
Das Anliegen dieser Kinder- und Jugendanwaltschaft ist – das hören wir auch aus anderen Organisationen in der Kinder- und Jugendhilfe –, dass es für diese Härtefälle, für diese Jugendlichen mit 18 Jahren Ausnahmebestimmungen und die Möglichkeit, Maßnahmen zu verlängern, gibt, wenn es zum Wohle von diesen besonders belasteten Jugendlichen wäre. – Ich habe mir gedacht, es passt heute gut, wenn es um diesen EU-Vorhabensbericht geht, von unserem Besuch in Tirol zu berichten.
Ein anderes Thema, das in diesem Bericht genannt wird und das ich im Austausch mit PädagogInnen sehr oft höre, ist das Thema Gewalt, vor allem Gewalt unter Kindern und Jugendlichen, und das Thema Mobbing, das offensichtlich im Schulalltag, im Alltag unter Kindern und Jugendlichen doch sehr verbreitet ist.
Ich habe auch hierzu einen passenden Passus in diesem Vorhabensbericht gefunden: „Förderung der Gesundheit und des Wohlergehens junger Menschen, einschließlich der psychischen Gesundheit“. Mobbing hat sehr viel mit psychischem Wohlbefinden und psychischer Gesundheit zu tun, und da sind alle Maßnahmen in Richtung Präventionsarbeit, in Richtung Deeskalierung, in Richtung des richtigen Umgangs miteinander begrüßenswert, aber es braucht durchaus auch Anstrengungen im Bereich der Burschenarbeit und der Arbeit mit jungen Männern.
Ich als Pädagogin habe mir das Thema Kinderbetreuung herausgenommen, weil das natürlich ein Bereich ist, der mich massiv beschäftigt. Ich unterstütze alle Maßnahmen, das Angebot flächendeckend auszubauen. Meiner Fraktion ist es wichtig, dass die VIF-Kriterien stark im Fokus stehen, bei denen es um die Öffnungszeiten – die Tages-, aber auch die Jahresöffnungszeiten – der Betreuungseinrichtungen geht, und zwar nicht nur, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten.
Ich bin davon überzeugt, dass jedes Kind ab der Geburt ein Recht auf Bildung hat – das ist in der Kinderrechtskonvention festgeschrieben –, und dieses Recht auf Bildung kann in qualitativ hochwertigen Einrichtungen einfach bestmöglich geboten werden. Darum bin ich eine Verfechterin des Ausbaus des Kindergartenangebotes, auch des verpflichtenden zweiten Kindergartenjahres. Wir wissen aus allen Studien, dass ein längerer Besuch gut geführter Einrichtungen, qualitativ hochwertiger Einrichtungen einen massiven Einfluss auf die Bildungskarriere von Kindern und Jugendlichen nimmt.
Ich freue mich über jede Anstrengung, dieses verpflichtende zweite Kindergartenjahr voranzutreiben, wobei es auch – ich war gestern bei einem Treffen von LeiterInnen von Kinderbetreuungseinrichtungen – einiges an Verunsicherung gibt, was die verpflichtenden Elterngespräche betrifft. Die funktionieren noch nicht überall so, wie sie sollten. Es werden nicht alle Eltern erreicht; gerade die, die widerspenstig sind, nehmen diese Einladungen oft nicht an. Auch rund um den Bildungskompass gibt es viele, viele Fragezei-
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