Was passiert, wenn ich Überforderung spüre, wie gehe ich damit um, was mache ich, an wen kann ich mich wenden? – Das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Punkt.
Abschließend auch ein paar Worte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Das ist das Herzstück meines Ressorts. Wir arbeiten im Rahmen von verschiedensten Maßnahmenpaketen an diesem Thema, unter anderem auch gemeinsam mit Unternehmen im Rahmen des Netzwerkes Unternehmen für Familien, und zwar auch im Sinne der Eigenverantwortung, wo Unternehmen aus eigener Entscheidung zu dem Schluss kommen: Familienfreundlichkeit macht Sinn, rechnet sich, sie ist nicht nur gut für die Familien der Mitarbeiter, sondern auch für das Unternehmen selbst!
In diesem Zusammenhang möchte ich berichten, Frau Anderl: Der Familienzeitbonus wird sehr gut angenommen, das sehen wir in unseren Statistiken, er wird gut realisiert, und wir hören auch immer mehr Unternehmen aus unserem Netzwerk sagen: Wir definieren und regeln auf Betriebsebene quasi proaktiv den Rechtsanspruch, dass unsere Mitarbeiter das selbstverständlich in Anspruch nehmen können! (Zwischenruf der Bundesrätin Anderl.) – Bitte? (Bundesrätin Anderl: Meine Wortmeldung war Karenz!) Okay! Ich wollte Ihnen nur sagen, dass der Familienzeitbonus gut funktioniert. (Bundesrätin Anderl: Das stimmt!) Die Unternehmen regeln das für sich, auch proaktiv, da sind wir sehr zufrieden. Wir werden das natürlich beobachten, sind aber nach einem Monat Laufzeit sehr zufrieden.
Betreffend das Kindergeldkonto, das Kindergeldsystem möchte ich darauf hinweisen, dass wir in den nächsten Jahren unter diesem Titel mehr ausgeben werden. Also da geht es überhaupt nicht um Einsparungen, sondern da geht es um Erhöhungen der Budgets, weil diese Maßnahmen der Flexibilität und Individualität dienen sollen. Es gibt da verschiedene Möglichkeiten: Wechselmöglichkeit, Väterbeteiligung, Familienzeitbonus, Partnerschaftsbonus – alles durchaus Investitionen, für die wir eintreten und die wir als notwendig empfinden.
Und alles andere, was hier ... (Bundesrat Stögmüller: Und die ECO-Studie?) – Die wird im Ausschuss präsentiert, das ist schon vorgesehen. (Bundesrat Stögmüller: Wann wird die veröffentlicht?) – Die wird im Ausschuss präsentiert – überhaupt keine Frage, natürlich! An diesem Ausschuss können Sie gerne teilnehmen. – Danke vielmals für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
10.59
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Danke, Frau Ministerin.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert werden (1514 d.B. und 1566 d.B. sowie 9756/BR d.B.)
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nun zu Punkt 2 der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Heger. Ich bitte um den Bericht.
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