BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 68

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Berichterstatter Peter Heger: Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­haushaltsgesetz 2013, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversi­cherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversi­cherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Notar­versicherungsgesetz 1972 geändert werden.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst im Wesentlichen die folgen­den Maßnahmen: die gesetzliche Verankerung von Grundsätzen für das Finanzma­nagement des Bundes und die Möglichkeit zur Bündelung des Finanzmanagements bei der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates, der in schriftlicher Form vorliegt, in der Sitzung des Finanzausschusses am 4. April 2017 in Verhandlung genommen. Nach Beratung der Vorlage stellt der Finanzausschuss mehr­heitlich den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte, Frau Kollegin.

 


11.02.25

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde im Regierungsprogramm 2013 bis 2018 ein einheitliches Spekulationsverbot für den gesamten Sektor Staat vereinbart. Das klingt als Zielsetzung natürlich sehr ambitioniert und sehr toll – wie schwierig die Umsetzung ist oder dass sie vielleicht sogar unmöglich ist, zeigt die Vorlage des heutigen Geset­zes, mit dem ein Bündel von Gesetzen geändert wird.

Mit diesem Gesetz wird das Spekulationsverbot für den Bund und dessen Rechtsträger auf einfachgesetzlicher Ebene umgesetzt. Es wird also nicht so etwas wie ein Spekula­tionsverbot im Verfassungsrang geben, das dann wirklich flächendeckend gelten wür­de, und es wird sicher nichts Einheitliches für alle Gebietskörperschaften geben. Das Problem beginnt schon damit, dass es sehr schwierig ist, zu definieren, was denn Spe­kulation eigentlich ist. Es geht eben um eine risikoaverse Ausrichtung der Finanzge­schäfte, aber klar ist, dass risikoloses Handeln in diesem Bereich nicht möglich ist.

Untergraben wurde eine klare und einheitliche Regelung eigentlich schon im Regie­rungsprogramm, in dem auf die Artikel-15a-Vereinbarung verwiesen wurde, die mit den Ländern abgeschlossen wurde, die aber qualitativ oder überhaupt nicht in den Ländern umgesetzt wurde. Auch da haben wir eine große Bandbreite, von einem einheitlichen Spekulationsverbot im Sektor Staat kann sicher nicht die Rede sein. Es kann in Nie­derösterreich nach wie vor mit Wohnbaugeldern spekuliert werden, auch im Burgen­land sind Swapgeschäfte ohne Grundgeschäfte offensichtlich möglich, was durch die­ses Gesetz zumindest im Bereich des Bundes verhindert werden soll.

Das zeigt einmal mehr, dass Artikel-15a-Vereinbarungen im Grunde genommen nicht nur ein sehr undemokratisches Instrument sind und sich auch nicht wirklich dazu eig­nen, Regelungen zu vereinheitlichen, sondern oft auch das Gegenteil bewirken.

Wir hatten heute die Debatte über das Rauchverbot bis 18, wo es die Notwendigkeit gab, mit den Ländern über ein oder gar zwei Jahre zu verhandeln. Da muss ich sagen, das ist eigentlich eine relativ einfache Regelung im Vergleich dazu, ein Spekulations­verbot für alle Gebietskörperschaften in der Finanzverfassung zu verankern. Also ich beneide Sie nicht um Ihre Aufgabe oder den Wunsch, das auch in den Ländern ent­sprechend umzusetzen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite