BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 69

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Trotzdem sind wir der Überzeugung, dass es durch mehr Transparenz in diesen Berei­chen möglich wäre, eine verbesserte Situation im Kampf gegen die Spekulation zu schaffen und auch im Kampf dagegen, dass die Finanzwirtschaft, eine überbordende Finanzwirtschaft, die Gebietskörperschaften in vielen Bereichen eigentlich ausnimmt wie die Weihnachtsgänse. Bessere Instrumente für den Staat zur Verfügung zu haben, um dagegen ankämpfen zu können, wäre, glaube ich, schon möglich. Man könnte über die Finanzverfassung zum Beispiel ein einheitlicheres Spekulationsverbot sicherstellen. Es hat dazu auch einen entsprechenden Antrag im Nationalrat gegeben, wo diese Punk­te aufgelistet waren, der aber leider vertagt wurde.

Die Länder werden jetzt mittelbar schon über die Bundesfinanzierungsagentur erwischt, also über die OeBFA, die Ländern und anderen Rechtsträgern nur dann Mittel zur Ver­fügung stellen darf, wenn hinsichtlich der Verwendung dieser Mittel die gleichen stren­gen Auflagen erfüllt werden, die im Zusammenhang mit Bundesmitteln angewendet wer­den. Da stellt sich dann wieder die Frage: Wer beurteilt das auf welcher Stufe für die Länder? Soll das der Rechnungshof sein? Wer stellt diesen Persilschein aus, dass die­se Mittel dann auch abgerufen werden können?

Es zeigt sich auch in den Begutachtungen und den Einwendungen durch die Länder, dass es eine große Bandbreite der Ansichten gibt. So will Oberösterreich, dass gewis­se Veranlagungsgeschäfte für Sozialversicherungsträger möglich sein sollten, die den Gebietskörperschaften, insbesondere den Gemeinden, nicht offenstehen. Oberöster­reich hat ganz klar den starken Wunsch nach Differenzierung des Spekulationsverbots formuliert.

Es zeigt sich auch im Bericht zu diesem Gesetzesvorhaben, dass es schwierig ist, die­se Geschäfte sozusagen risikoavers zu machen, und es wird darauf hingewiesen, dass eine professionelle Steuerung des Schuldenportfolios ohne Einsatz von Zinsswaps nur schwer möglich ist. Allerdings muss denen jetzt ein Grundgeschäft zugrunde liegen, und die Abwägung der Verhältnismäßigkeit haben immer die jeweils zuständigen Organe vor dem Eingehen des Risikos vorzunehmen. Das ist natürlich auch wieder ein schwie­riger Punkt, erstens die zuständigen Organe zu empowern, dieses Risiko abwägen zu können, und zweitens auch die Transparenz all dieser Dinge für die demokratischen Ent­scheidungsorgane sicherzustellen.

Wir glauben, dass mehr möglich gewesen wäre, als in dem vorliegenden Gesetz getan wurde – in Richtung mehr Transparenz und auch mehr demokratische Möglichkeiten, um Einblick zu bekommen, mitentscheiden zu können und auch vergleichen zu können, wie in diesen Bereichen in verschiedenen Bundesländern, in verschiedenen Gebietskörper­schaften umgegangen wird. Aus diesem Grund lehnen wir die vorliegenden Bestimmun­gen ab. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.09


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat May­er. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.10.02

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich kann mich, glaube ich, kurz halten. In dieser Sammelnovelle geht es auch um das Bundesfinanzrahmengesetz bis 31. Dezember 2018, das zusammen mit dem Bundesfinanzgesetz jeweils im Herbst behandelt werden wird. Ich denke, das ist sicher eine gute Maßnahme, weil es dann auch evaluiert und bis zum Frühjahr abgeschlossen werden soll. Dann werden die Er­gebnisse dieser Evaluierung auch in einen entsprechenden Budgetprozess einfließen.

Ich finde es sinnvoll, dass diese Zusammenlegung der mittelfristigen und der jährlichen Budgetplanung erfolgen soll. Das ist gut so, das können wir gut nachvollziehen, und


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