lungen auf europäischer Ebene, um die Strafzahlung, die wir für Salzburg zu erwarten haben, wegzubekommen, zu minimieren oder zu reduzieren. Derzeit laufen diese Gespräche und ich erkenne daraus, dass man damals einen Weg beschritten hat, der dann nicht mehr möglich sein wird. Das ist aber natürlich in der Vergangenheit passiert, auch wenn es ein Kriminalfall war. Wir sind dabei, die HETA abzuwickeln. Auch das ist ein Fall, der massiv in diese Kategorie einzuordnen ist, und wir versuchen nun auch da, das Bestmögliche für die Republik zu erreichen, und wir sind auf gutem Wege.
Neben diesen Haftungsobergrenzen kommt nun also dieses Spekulationsverbot. Sie wissen – Sie sind alle Vertreter der Länder –, dass in einigen Ländern diese Spekulationsverbote bereits beschlossen wurden. Bei einem bundeseinheitlichen Spekulationsverbot ist natürlich auch eine Frage, ob man einfach alle Landtage noch einmal aufmacht. Wir haben daher den Weg beschritten, dass wir festgelegt haben: Wer mit dem Bund finanziert, muss die Regeln des Bundes einhalten. Das wird durch den Landesrechnungshof oder durch den Landtag zu bestätigen sein, und von der OeBFA, der Bundesfinanzierungsagentur, ist zu prüfen, ob diese Regeln eingehalten werden. Ansonsten wird eine Finanzierung nicht mehr möglich sein. Das gilt also für jene Länder, die sich über die OeBFA finanzieren. Das sind im Moment sieben Bundesländer mit einem Volumen von knapp 10 Milliarden €. Das entspricht etwa einem Drittel der Gesamtfinanzierung der Bundesländer.
Wir finanzieren über die OeBFA aufgrund dessen, dass wir die Dinge auf dem Kapitalmarkt wieder in Ordnung gebracht haben. Diesbezüglich noch einmal beispielhaft die Lösung für die HETA: Diese finanzieren wir im Moment so günstig, dass die Bundesländer eine so günstige Finanzierung derzeit nur über die OeBFA realisieren können. Wer diese haben will, muss die Regeln des Bundes einhalten. Und bei einer Differenz von fast null Zinsen ist der Spread von 0,5 Prozentpunkten Anreiz genug, um die Regeln einzuhalten.
Herr Bundesrat Rösch! Wir hatten bisher schon die Möglichkeit, 70-jährige Anleihen zu begeben, und seien Sie unbesorgt, wir werden diese 100-jährigen nur kurz andiskutieren. Wir versuchen, in der Bundesfinanzierungsagentur einen äußerst soliden Mix zwischen kurz-, mittel- und langfristiger Finanzierung zu haben, und das ist uns bisher auch sehr gut gelungen. Natürlich ist derzeit eine Situation auf dem Markt gegeben, die man auch mittel- und langfristig nutzen muss.
Frau Dr. Reiter, ich muss Ihnen leider recht geben: Es gibt keine risikolose Gesellschaft; das ganze Leben ist ein Risiko, und deshalb wird man am Ende nicht alles davon beseitigen können. Es wird möglicherweise immer noch Risken geben, aber unser Job ist es, die bisher eingegangenen Risken nicht mehr zuzulassen.
Damit komme ich zu dem Punkt Sozialversicherungen, weil das auch von Herrn Bundesrat Rösch angesprochen wurde und auch davor schon von Herrn Lindinger: Die Sozialversicherungen unterliegen in Zukunft dieser Regelung, und das ist ganz wichtig, weil wir da eine ganz klare und saubere Struktur haben wollen.
Lassen Sie mich noch einmal kurz auf die Frage eingehen, was denn eigentlich risikoavers ist – einige Punkte sind hier bereits erwähnt worden, die es mir einfach wichtig erscheint, noch einmal zu betonen –: Es muss auf ein Mindestmaß beschränkt werden; die Risken sind stärker zu gewichten, was im Zusammenhang mit den Haftungsobergrenzen ganz wichtig ist; keine Kreditaufnahme zum Zwecke mittel- und langfristiger Veranlagungen; Kreditaufnahme, um zu investieren, aber nicht, um zu veranlagen und damit zu spekulieren; keine Derivate ohne Grundgeschäft – das ist ein ganz entscheidender Punkt, dass es keine Derivate ohne Grundgeschäft gibt, denn die Derivate sind das größte Gift in diesem Spiel –; eine detaillierte Regelung zu allen Risikoarten; eine strategische Planung bezüglich Schulden- und Liquiditätsmanagement und die personelle
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite