BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 74

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lungen auf europäischer Ebene, um die Strafzahlung, die wir für Salzburg zu erwarten ha­ben, wegzubekommen, zu minimieren oder zu reduzieren. Derzeit laufen diese Gesprä­che und ich erkenne daraus, dass man damals einen Weg beschritten hat, der dann nicht mehr möglich sein wird. Das ist aber natürlich in der Vergangenheit passiert, auch wenn es ein Kriminalfall war. Wir sind dabei, die HETA abzuwickeln. Auch das ist ein Fall, der massiv in diese Kategorie einzuordnen ist, und wir versuchen nun auch da, das Bestmögliche für die Republik zu erreichen, und wir sind auf gutem Wege.

Neben diesen Haftungsobergrenzen kommt nun also dieses Spekulationsverbot. Sie wis­sen – Sie sind alle Vertreter der Länder –, dass in einigen Ländern diese Spekulations­verbote bereits beschlossen wurden. Bei einem bundeseinheitlichen Spekulationsver­bot ist natürlich auch eine Frage, ob man einfach alle Landtage noch einmal aufmacht. Wir haben daher den Weg beschritten, dass wir festgelegt haben: Wer mit dem Bund finanziert, muss die Regeln des Bundes einhalten. Das wird durch den Landesrechnungs­hof oder durch den Landtag zu bestätigen sein, und von der OeBFA, der Bundesfinan­zierungsagentur, ist zu prüfen, ob diese Regeln eingehalten werden. Ansonsten wird ei­ne Finanzierung nicht mehr möglich sein. Das gilt also für jene Länder, die sich über die OeBFA finanzieren. Das sind im Moment sieben Bundesländer mit einem Volumen von knapp 10 Milliarden €. Das entspricht etwa einem Drittel der Gesamtfinanzierung der Bundesländer.

Wir finanzieren über die OeBFA aufgrund dessen, dass wir die Dinge auf dem Kapital­markt wieder in Ordnung gebracht haben. Diesbezüglich noch einmal beispielhaft die Lösung für die HETA: Diese finanzieren wir im Moment so günstig, dass die Bundes­länder eine so günstige Finanzierung derzeit nur über die OeBFA realisieren können. Wer diese haben will, muss die Regeln des Bundes einhalten. Und bei einer Differenz von fast null Zinsen ist der Spread von 0,5 Prozentpunkten Anreiz genug, um die Regeln einzuhalten.

Herr Bundesrat Rösch! Wir hatten bisher schon die Möglichkeit, 70-jährige Anleihen zu begeben, und seien Sie unbesorgt, wir werden diese 100-jährigen nur kurz andiskutie­ren. Wir versuchen, in der Bundesfinanzierungsagentur einen äußerst soliden Mix zwi­schen kurz-, mittel- und langfristiger Finanzierung zu haben, und das ist uns bisher auch sehr gut gelungen. Natürlich ist derzeit eine Situation auf dem Markt gegeben, die man auch mittel- und langfristig nutzen muss.

Frau Dr. Reiter, ich muss Ihnen leider recht geben: Es gibt keine risikolose Gesell­schaft; das ganze Leben ist ein Risiko, und deshalb wird man am Ende nicht alles da­von beseitigen können. Es wird möglicherweise immer noch Risken geben, aber unser Job ist es, die bisher eingegangenen Risken nicht mehr zuzulassen.

Damit komme ich zu dem Punkt Sozialversicherungen, weil das auch von Herrn Bun­desrat Rösch angesprochen wurde und auch davor schon von Herrn Lindinger: Die Sozialversicherungen unterliegen in Zukunft dieser Regelung, und das ist ganz wichtig, weil wir da eine ganz klare und saubere Struktur haben wollen.

Lassen Sie mich noch einmal kurz auf die Frage eingehen, was denn eigentlich risiko­avers ist – einige Punkte sind hier bereits erwähnt worden, die es mir einfach wichtig er­scheint, noch einmal zu betonen –: Es muss auf ein Mindestmaß beschränkt werden; die Risken sind stärker zu gewichten, was im Zusammenhang mit den Haftungsober­grenzen ganz wichtig ist; keine Kreditaufnahme zum Zwecke mittel- und langfristiger Ver­anlagungen; Kreditaufnahme, um zu investieren, aber nicht, um zu veranlagen und da­mit zu spekulieren; keine Derivate ohne Grundgeschäft – das ist ein ganz entscheiden­der Punkt, dass es keine Derivate ohne Grundgeschäft gibt, denn die Derivate sind das größte Gift in diesem Spiel –; eine detaillierte Regelung zu allen Risikoarten; eine stra­tegische Planung bezüglich Schulden- und Liquiditätsmanagement und die personelle


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