Funktionstrennung von Front- und Backoffice-Bereichen und des Controlling. – Das sind die Auswirkungen dessen, was wir in der Vergangenheit erlebt haben.
Nun kann man sagen, das geht alles nicht weit genug, natürlich kann man sagen, man bräuchte so etwas im Verfassungsrang. Ich kann dazu nur sagen: Den Versuch dazu hat es schon einmal gegeben, und wir konnten dann die Mehrheiten nicht herstellen. Daher sage ich ganz offen und in aller Ehrlichkeit und Deutlichkeit: Mir ist dieser Weg, den wir jetzt beschreiten, lieber, als ich bekomme gar nichts und es geht munter weiter. Wir haben einen wichtigen Schritt gesetzt; dass das verbesserungsfähig ist, ist gar keine Frage.
Mir ist aber noch etwas wichtig – und da erbitte ich auch die Unterstützung derer, die diese Länder vertreten –: Wir haben das Problem im Burgenland noch nicht gelöst, wir haben das Problem in Kärnten noch nicht gelöst. Da wäre es aus meiner Sicht eigentlich richtig, dass die beiden Bundesländer, die noch Beschlüsse fassen können, eigentlich von sich aus erklären sollten: Wir nehmen das Bundessystem des Spekulationsverbotes, damit es dort gleich einheitlich umgesetzt wird. – Die Länder haben sich in einer Vereinbarung im Rahmen des Finanzausgleichs verpflichtet, bis Ende 2017 in ihren eigenen Bereichen diese Spekulationsverbote zu beschließen und umzusetzen.
In der Kombination mit der Finanzierung ist uns jetzt ein Brückenschlag gelungen, der wichtig ist, um das Manko – das zu Recht kritisiert wurde –, dass es eben keine bundesweit einheitliche Regelung gibt, zu beseitigen und über die Finanzierung Einfluss darauf zu bekommen, dass unsere Regeln auch eingehalten werden.
Ich halte es für gut, dass diese Regelung gelungen ist. Sie haben darauf verwiesen: Ganz einfach sind die Gespräche und Verhandlungen zu diesem Thema nicht, es ist jedoch die generelle Einsicht vorhanden und der Zeitpunkt auch günstig.
Lassen Sie mich abschließend begründen, warum dieser Zeitpunkt günstig ist. Eigentlich ist die Frage der Haftungen – Sie erinnern sich – 2004 geregelt worden, nämlich dahin gehend, dass die Länder für ihre Banken keine Haftungen mehr übernehmen dürfen. Dann wurde eine Übergangsbestimmung bis 2007 geschaffen, die übrigens nicht nur von Österreich, sondern auch von Deutschland gewünscht wurde, mit der Bedingung, dass 2017 alle diese Haftungen abreifen. Es gab natürlich Bundesländer, die zwischen 2004 und 2007 keine weiteren Haftungen übernommen haben. Es gab aber auch Bundesländer, die in dieser Zeit massive Haftungen übernommen haben.
Es ist müßig, darüber zu diskutieren, warum und weshalb, aber es ist passiert. Und deshalb – und damit schließe ich – ist dieser Zeitpunkt 2017 so wichtig für die Umsetzung sowohl der Haftungsobergrenzen als auch des Spekulationsverbots, weil jetzt die Haftungen für die Landesbanken abreifen und auch nicht mehr neu eingegangen werden dürfen. Ich halte das daher für ein ganz, ganz wichtiges Zeitfenster, in dem wir jetzt mit den Haftungsobergrenzen und dem Spekulationsverbot gearbeitet haben, und bedanke mich bei allen, die diesem Gesetzesvorschlag zustimmen werden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten der FPÖ.)
11.35
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Herr Mag. Zelina.
11.36
Bundesrat Mag. Gerald Zelina (STRONACH, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Finanzminister! Noch ein Anliegen: Die Problematik besteht ja hauptsächlich darin, dass uns die Banken beraten. Auf der einen Seite verkaufen sie die Kredite, auf der anderen Seite, wenn Länder Liquidität haben, wird diese veranlagt, mit dem Ziel, eine höhere Rendite zu erzielen, als sie auf der Kreditseite zahlen.
Es wäre natürlich sinnvoll, sämtliches Cash zu bündeln, ein Cash-Management der Länder, von mir aus auch über die Bundesfinanzagentur, über den Bund, um jede Über-
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