BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 90

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betrachten: „Die österreichische Exportwirtschaft verzeichnet aufgrund des schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes Rückgänge.“

„Nach den vorläufigen Ergebnissen der Statistik Austria für das Gesamtjahr 2016 nah­men die Importe gegenüber dem Vorjahr um 1,5% zu. Sie belaufen sich damit auf 135,6 Mrd. Euro. Bei den Ausfuhren musste ein Rückgang von 0,2% auf 131,2 Mrd. Eu­ro verzeichnet werden.“

„Bei den Ausfuhren nach Übersee waren nach den starken Zuwächsen im Vorjahr von 6,2% heuer Rückgänge von 2,0% zu verzeichnen. Das Wachstum der Ausfuhren nach Europa ging von 1,8% auf 0,2% zurück. Verantwortlich dafür sind die nur leichten Zuwächse im Export in die EU (0,3%) sowie die Einbußen beim Export nach Russ-
land (-4,8%) und in die Türkei (-5,7%). Für die schwächelnden Exporte nach Übersee sind vor allem die Rückgänge bei den Ausfuhren nach Nordamerika (-4,0%) sowie nach Asien (-3,2%) verantwortlich. Im Gegensatz dazu konnten die Exporte nach Mexi­ko (22,9%) aufgrund der Zuwächse im Bereich Maschinen wieder stark ausgebaut wer­den.

Für das Jahr 2017 werden im Außenhandel etwas stärkere Zuwächse als zuletzt erwar­tet.“

Diese beiden Gesetze stehen also für eine aktive Arbeitsplatzsicherungspolitik, die da betrieben wird. Schön wäre es, wenn diese in allen Fraktionen Unterstützung fände. Mei­ne Fraktion wird jedenfalls der Änderung des Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes und des Ausfuhrförderungsgesetzes die Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.31

12.31.29

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförde­rungsgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

12.31.449. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das IAKW-Finanzierungsgesetz geändert wird (1414 d.B. und 1564 d.B. sowie 9763/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nun zu Punkt 9 der Tagesordnung. Be­richterstatter ist Herr Bundesrat Pfister.

Bevor ich ihn um diesen Bericht bitte, darf ich die Delegation der SPÖ Frauen aus dem Bezirk Spittal in Kärnten begrüßen: Herzlich willkommen bei uns! (Allgemeiner Beifall.)

 


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