Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Heger. – Bitte.
12.24
Bundesrat Peter Heger (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz und das Ausfuhrförderungsgesetz stellen aus meiner Sicht einen ganz wichtigen Motor für die österreichische Wirtschaft dar, denn jeder dritte Arbeitsplatz ist durch den Export gesichert. Belegt wird das durch den aktuellen Bericht zur Ausfuhrförderung vom 4. Quartal 2016. Demnach beträgt der Ausnützungsgrad der Haftung derzeit 45 Prozent, der Höchststand laut Rechnungshofbericht 2013 lag im Jahr 2008 – also vor der Finanzkrise – bei 44 Milliarden €.
Dieses Ausfallsystem ist selbsttragend und bringt der Republik versicherungstechnische Überschüsse in der Höhe von rund 200 Millionen €. Insgesamt hat das österreichische Ausfuhrvolumen mehr als 130 Milliarden € erreicht, und in besonders schwierigen Märkten sind Exporte nur mit staatlicher Sicherung möglich. Das zeigt also, dass die Exportförderung eine wesentliche Funktion für die wirtschaftliche Entwicklung einnimmt.
Viele Länder, auch Schwellenländer, verfügen über Exportförderungen, aus diesem Grund ist eine funktionierende Exportförderung entscheidend für die Teilnahme der österreichischen Exportwirtschaft am internationalen Markt. Durch die Änderung des Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes und des Ausfuhrförderungsgesetzes werden einerseits die Haftungsrahmen abgesenkt und andererseits der Geltungsbereich um jeweils fünf Jahre verlängert. Das heißt, das Ausfuhrförderungsgesetz wird bis 2022 verlängert und das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz ebenfalls um fünf Jahre bis 2023.
Neben dieser Verlängerung ist, wie schon erwähnt, die Absenkung des Haftungsrahmens wichtig: Im Ausfuhrförderungsgesetz wird der Haftungsrahmen von 50 Milliarden € auf 40 Milliarden € gesenkt, und im Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz von 45 Milliarden € auf 40 Milliarden €.
In der Statistik des Außenhandels über den Zeitraum von Jänner bis Dezember 2016 wird auf die positive Wirkung der Exportförderung auf Beschäftigung und Einkommen in Österreich deutlich hingewiesen. Bedingt durch die schwierige Situation auf den Kapitalmärkten ist der Haftungsrahmen nicht ausgeschöpft worden. Für das Jahr 2017 ist eine nur leicht steigende Nachfrage zu erwarten, damit bleibt auch mit einer Senkung des Haftungsrahmens die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit mit Sicherheit ausreichend gegeben.
Wichtig ist auch, dass durch die Präzisierung im § 9 Abs. 6 Ausfuhrförderungsgesetz international anerkannte Standards berücksichtigt werden und neben unseren international tätigen Großbetrieben auch die Klein- und Mittelbetriebe profitieren. Die Geltungsdauer dieser beiden Gesetze zu verlängern, bedeutet, die österreichische Exporterfolgsgeschichte fortzuschreiben.
Sehr geehrte Damen und Herren! Diese beiden Gesetze sind wesentliche Werkzeuge, die unsere Betriebe – und das kleine Österreich – zu Top-Playern im Export gemacht haben. Wie schon gesagt, profitieren nicht nur Großbetriebe von dieser staatlichen Sicherung, sondern auch Klein- und Mittelbetriebe. Insgesamt wurde durch diese Gesetze eine Situation geschaffen, bei der es aus meiner Sicht nur Gewinner gibt. Es ist somit eine Win-win-Situation, wie man auf Neudeutsch so schön sagt: für alle exportierenden Betriebe, aber auch für den Staat.
Jene Betriebe, die diese Haftungen in Anspruch nehmen, bekommen einerseits schneller Kredite von den Banken, sie müssen andererseits aber auch an den Staat eine Prämie bezahlen. Wichtig ist aber auch, die Ergebnisse von Jänner bis Dezember 2016 zu
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