BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 96

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schutz.“ Und das ist auch gut so, denn in vielen Teilen der Welt passiert genau das Ge­genteil.

Mahatma Gandhi hat einmal gesagt, je hilfloser ein Lebewesen ist, desto größer ist sein Anrecht auf menschlichen Schutz vor menschlicher Grausamkeit, und wenn wir uns an­schauen, was sich vor der Küste Neufundlands momentan abspielt, wo die Robbenba­bys brutalst abgeschlachtet werden, dann zweifelt man wirklich an allem und es kom­men einem die Tränen.

Ich weiß schon, dass wir heute das österreichische Tierschutzgesetz diskutieren, aber ich glaube, dass der Tierschutz keine Grenzen kennt. Bitte gestatten Sie mir, sozusa­gen zur Sensibilisierung in dieser Thematik, ein paar Zeilen von einem besorgten Tier­schützer vorzutragen – es dauert nur ein paar Sekunden –:

„Das Ministerium für Fischerei

ist wieder einmal voll dabei

wie jedes Jahr, es anzustreben,

das Robbenmorden freizugeben.

Viele Schlächter stehen schon

in allererster Position,

die mit Freude danach trachten,

Robbenbabys abzuschlachten.

Da wird den Robben unbekümmert

hart und brutal der Kopf zertrümmert.

Dann zieht man ab vom Leib das Fell,

ganz routiniert und auch sehr schnell,

so geht es dann in einem fort,

sie töten schließlich im Akkord.

Auch ist es wunderbar und schön,

knöcheltief im Blut zu stehen.

Mit toten Körpern roh und heiß,

der Schlächter riecht nach Tod und Schweiß.

Stolz wird am Abend dann erzählt,

wie viele Robben man gequält.

Es rühmt der Mensch sich wieder mal,

dass er verbreitet Tod und Qual.

Ohnmächt’ge Wut, es ist zum Kotzen,

wenn sie damit auch noch protzen –

wieder mal wird uns vor Augen geführt,

wie krank der Mensch ist und pervertiert.“

So, jetzt widme ich mich aber dem Tierschutzgesetz. Ich habe versucht, in diesem doch sehr umfangreichen Gesetz die positiven und die noch verbesserungswürdigen Punkte herauszufiltern. 642 Stellungnahmen dazu zeugen ja von sehr großem Interesse.

Positiv zu erwähnen wäre: Die Hundehalsbänder mit Zugmechanismus, die das Atmen des Hundes erschweren, gelten ebenso wie das Tätowieren oder Verfärben der Haut oder des Fells aus modischen oder kommerziellen Gründen als Tierquälerei und werden mit dem neuen Tierschutzgesetz verboten.

Ebenso gibt es ein Verbot des Handels von Tieren über Internetplattformen; dies gilt für Privatpersonen. Zertifizierungen von Stalleinrichtungen regeln, ob die Einrichtung auch tiergerecht ist. Eine Verbesserung der Rechtstellung der Tierschutzombudspersonen wird in Aussicht gestellt, das würde zum Beispiel die Möglichkeit der Revisionserhebung beim Verwaltungsgerichtshof und Akteneinsicht bei den Strafgerichten in Tierschutzvergehen betreffen.

 


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