BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 95

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det –, dann sieht man auch, wie schwierig der Wettbewerb ist, wenn man keine solche Infrastruktur hat, um den internationalen Kongresstourismus auf sich zu ziehen. Wien hat diese Möglichkeit. Ich verstehe Ihre Argumentation, dass wir einen Vertrag, der 1984 ab­geschlossen wurde, jetzt vollziehen, nur es hat mit der Investition als solcher nichts zu tun, und Sie wissen – das wurde auch im Finanzausschuss besprochen –, dass diese Put-Option keinerlei Auswirkungen auf die Wertzuwächse hat, weil die Verlust- und Ge­winnbeteiligungen anders geregelt sind.

Ich bedanke mich bei allen, die zu diesem wichtigen Projekt ihre Zustimmung geben. Sie sehen, wir runden damit unsere Strategie ab, den Wirtschaftsstandort zu stärken und Wachstum und Beschäftigung zu generieren. Das ist das oberste Ziel dieser Bundesre­gierung, und viele dieser Maßnahmen werden uns helfen, dieses Ziel auch zu erreichen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten von ÖVP und FPÖ.)

12.51

12.51.32

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dem ist nicht so. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.51.5310. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird (1515 d.B. und 1544 d.B. sowie 9749/BR d.B. und 9773/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Nun gelangen wir zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Bevor ich der Berichterstatterin, Frau Bundesrätin Mag. Gruber-Pruner, das Wort ertei­le, darf ich die neue Frau Gesundheitsministerin sehr herzlich in unseren Reihen begrü­ßen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.) – Bitte um den Bericht.

 


12.52.31

Berichterstatterin Mag. Daniela Gruber-Pruner: Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Ministerin, herzlich willkommen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich sogleich zur Antrag­stellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schererbauer. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


12.53.16

Bundesrat Thomas Schererbauer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Minis­terin! Grüß Gott, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute ein Bun­desgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird. In § 2 des entsprechenden Bundesverfassungsgesetzes steht: „Die Republik Österreich [...] bekennt sich zum Tier-


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