Jetzt komme ich in den Bereich der Nutztierhaltung, und da schaut es nicht mehr ganz so positiv aus. Hohe Anforderungen zum Beispiel für Schweinebauern stellen Kleinst- und Kleinbetriebe vor schier unlösbare Aufgaben. Eine Verordnung zwischen Gesundheits- und Landwirtschaftsministerium schreibt in einer sogenannten Schweinegesundheitsverordnung bei Freilandhaltung Folgendes vor: ab fünf Zucht- oder 30 Mastschweinen eine doppelte Einfriedung, ebenso eine fix montierte Verladerampe und einen eigenen Desinfektionsraum. Also der Bauer ist schon pleite, bevor er das erste Ferkerl verkauft hat, das ist in diesem Fall nicht begrüßenswert.
Zur Kastration der Schweine – im wahrsten Sinne des Wortes eine Schweinerei –: Seit vielen Jahren wird vom Tierschutz geeint gefordert, dass die grausame betäubungslose Ferkelkastration endlich verboten wird. Eine derartig tierquälerische Vorgehensweise kann nach heutigem Wissensstand nicht gerechtfertigt werden.
Die betäubungslose Ferkelkastration ist nach dem neuen Entwurf der ersten Tierhaltungsverordnung immer noch nicht verboten. Ferkel bis zu einem Alter von sieben Tagen benötigen nun zwar eine Schmerzbehandlung, welche auch postoperativ wirkt, eine tatsächliche Schmerzausschaltung oder Betäubung wird allerdings nach wie vor nicht vorgeschrieben.
Zur Anbindehaltung für Rinder: Die Ausnahmen für das dauernde Fixieren von Rindern sind so allgemein gehalten, dass sie praktisch für alle gelten können. Die dauernde Anbindehaltung von Rindern ist auch nach dem neuen Entwurf der ersten Tierhaltungsverordnung de facto nicht verboten, obwohl sie nicht mit dem Tierschutzgesetz zu vereinbaren ist. Nach der Änderung der ersten Tierhaltungsverordnung ändert sich daran jedoch nichts. Sämtliche Ausnahmen vom Verbot der dauernden Anbindehaltung müssen ersatzlos gestrichen werden.
Ein Gütesiegelgesetz für den Bereich Tierschutz, das dem Konsumenten Sicherheit über die Herkunft von Daunen gibt und garantiert, dass das Gütesiegel nur an Lieferanten vergeben wird, die auf Lebendrupfen oder Stopfmast verzichten, wäre sehr begrüßenswert, denn laut einer Recherche der Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ wandern Daunen durch sehr viele Hände, bis sie schlussendlich in Kissen und Decken landen. Die Lieferketten sind sehr undurchsichtig, und Marken können nicht ausschließen, dass für die von ihnen verarbeiteten Daunen Tiere gequält wurden. Der Grund dafür ist ein lückenhaftes Kontrollsystem. Ein diesbezügliches Gütesiegelgesetz würde nachhaltige und tierschutzgerechte Landwirtschaft unterstützen.
Abschließend ist festzustellen, dass einzelne Punkte in diesem Gesetz sehr begrüßenswert sind, es aber keine echte Weiterentwicklung bei der Nutztierhaltung und der Anbindehaltung gibt. Daher können wir dieser Gesetzesänderung keine Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
12.58
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ebner. – Bitte, Frau Bundesrätin.
12.58
Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucher! Zu Beginn darf ich dich, geschätzte Frau Bundesministerin Rendi-Wagner, im Namen unserer SP-Fraktion ganz herzlich hier im Bundesrat begrüßen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Grünen.) Wir freuen uns natürlich, dass wieder eine sehr erfahrene und kompetente Frau an der Spitze beider Ressorts – Gesundheit und Frauen – steht, und wir wünschen dir für deine Aufgabe alles Gute und viel Erfolg. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten von FPÖ und Grünen.)
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