BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 98

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Ja, der Umgang mit Tieren ist das Spiegelbild unserer Gesellschaft, und es heißt nicht umsonst: Wie wir den Tieren begegnen, so begegnen wir – entweder wertschätzend oder nicht wertschätzend – unseren Mitmenschen. Daher kann und darf Tierschutz nie zu En­de sein, und diese Novelle ist längst notwendig gewesen.

Tierschutz kann nie weit genug gehen, allerdings müssen Kompromisse zwischen den unterschiedlichsten Interessenlagen geschlossen werden. Einerseits gibt es Gott sei Dank die vielen aktiven Tierschutzorganisationen, andererseits muss ein Konsens zwi­schen ihren Interessen und jenen der Wirtschaft und der Landwirtschaft gefunden wer­den, was oft sehr, sehr schwierig ist.

Es war deswegen nicht nur richtig, sondern auch notwendig, dass Anfang des letzten Jahres bereits die Strafbestimmungen für Tierquäler deutlich verschärft wurden. Wir müs­sen dieses Gesetz weiterentwickeln und Schritt für Schritt verbessern. Es gab dazu sehr viele Stellungnahmen, mein Kollege hat es schon erwähnt, und nach Protesten zahlrei­cher Experten wurde die vorliegende Novelle nochmals überarbeitet, und es konnten ei­nige Verbesserungen im Sinne der Tiere erreicht werden.

Die Novelle enthält unter anderem ein Verbot von privaten Tierinseraten auf den On­lineplattformen. In Zukunft bedürfen alle wirtschaftlichen Tierhaltungen einer Bewilligung. Zusätzlich kommt die verpflichtende Kennzeichnung von Zuchtkatzen durch einen Mikro­chip. Des Weiteren gibt es auch Klarstellungen bei der Verwendung von speziellen Hun­dehalsbändern, der Auswilderung von Wildtieren oder strengere Ausnahmeregelungen in Bezug auf die permanente Anbindehaltung von Rindern.

Ich freue mich als Hundebesitzerin ganz besonders, dass die Hundehalsbänder mit Zug­mechanismen, welche das Atmen der Hunde erschweren oder ihnen sogar die Luft ab­schneiden, in Zukunft verboten sind, und bin wirklich froh, dass diese Tierquälerei end­lich ein Ende hat.

Das Anbinden von Hunden wird ebenfalls nicht unbegrenzt erlaubt sein, sondern nur im Rahmen einer gesetzeskonformen Hundeausbildung beziehungsweise für eine kurz­zeitige Aktivität wie die Dauer eines Einkaufes.

Des Weiteren wird es ein Verbot geben, Wildtiere, die gezüchtet werden, in die freie Wildbahn auszuwildern. Ich darf hier vielleicht die Fasane erwähnen, die in Volieren ge­züchtet und dann für die Jagd ausgesetzt werden – eine Jagd, die wahrscheinlich nur für die Sonntagsjäger interessant ist.

Leider gab es keine Einigung betreffend die Rinderanbindehaltung. Betriebe, die ihre Rin­der auch in Zukunft noch ständig angebunden haben, müssen das zwar künftig unter An­gabe der Gründe, warum sie das machen, der Behörde melden, eine zufriedenstellen­de Lösung sehe ich darin allerdings nicht. Bei dieser Anbindehaltung sprechen wir von 365 Tagen im Jahr ohne freie Bewegung für die Rinder, und dies ist im 21. Jahrhundert absolut keine verständliche Regelung und auch beschämend.

Wir haben zwar im Ausschuss gehört, dass einige Betriebe nicht die Möglichkeit ha­ben, ihre Rinder auf die Weide zu führen, jedoch müsste gesetzlich schon zumindest ein Freilaufstall und auch die finanzielle Unterstützung kleinerer Betriebe verankert wer­den. Hier darf ich vielleicht den ÖVP-Tierschutzsprecher im Nationalrat erwähnen, der behauptet hat, dass seine Viecher durch den Laufstall nicht wesentlich glücklicher wir­ken. (Allgemeine Heiterkeit.) Seine Äußerungen möchte ich absolut nicht kommentie­ren, es ist mir nicht einmal eine Bemerkung wert.

Ich freue mich aber, dass sich beim Tierschutz noch mehr bewegen wird, denn als Nächstes sind die Tierhalteverordnungen an der Reihe.

Einige Änderungen noch im Überblick: Katzenhalter müssen sich zukünftig entschei­den, ob sie ihre Freigänger kastrieren oder als Zuchtkatzen chippen und registrieren las-


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