BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 99

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sen. Landwirte haben in jedem Fall die Kosten dafür zu tragen und die Unterlagen für ihre Stubentiger vorzuweisen. Die Erfüllung aller Voraussetzungen wird von den Behör­den hoffentlich auch kontrolliert. Gibt es freilaufende und unkastrierte Katzen auf ihrem Grundstück, muss den Behörden beziehungsweise auch den Tierschutzorganisationen Zugang ermöglicht werden, damit die Tiere kastriert werden können. Im Privatbereich gibt es überhaupt keine Diskussionen mehr, alle privaten Tierhalter haben ihre Katzen, die freien Auslauf haben, auch zu kastrieren.

Jedes Angebot zur Abgabe von Tieren, die nicht von Züchtern oder autorisierten Per­sonen beziehungsweise Vereinen stammen, wird ebenfalls verboten. Laut vorliegender Novelle wird der Tatbestand auch durch das Anbieten im Internet bereits erfüllt, was ei­gentlich heißt, dass die Betreiber von Internetplattformen auch als Beitragstäter zur Ver­antwortung gezogen werden können.

Das Tätowieren von Hunden sowie das Verfärben von Haut, Fell oder Federkleid aus ästhetischen Gründen werden ebenfalls verboten. Es gibt tatsächlich auch „bunte Hun­de“ – unter Anführungszeichen – in der Tierwelt.

Es ist auch positiv zu bewerten, dass in Zukunft Tiere nicht mehr an Minderjährige un­ter 16 Jahren ohne Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten abgegeben werden dür­fen. Bisher war die Altersgrenze vierzehn Jahre, und wir wissen alle, dass sich Kinder Tiere wünschen und oft ohne die Einwilligung der Eltern Tiere sogar aufnehmen. Leider werden immer wieder Tiere später ausgesetzt oder in ein Tierheim gegeben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der vorliegenden Novelle zum Tierschutz­gesetz konnten zwar einige Verbesserungen für die Tiere erreicht werden, vieles ist aber in Zukunft noch zu tun. Der Mensch trägt Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf. Tierquälerei ist absolut kein Kavaliersdelikt.

Ich erlaube mir heute, uns allen mitzugeben: Die Rechte der Tiere sind genauso wich­tig wie die Rechte der Menschen, denn beide machen uns Menschen erst aus. Unsere Fraktion wird diesem Gesetz die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.06


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. – Bitte.

 


13.06.10

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Mi­nisterin! Sehr geehrte Gäste hier und zu Hause! Bei der Novelle des Tierschutzgeset­zes zeigt sich, wie wichtig der Tierschutz den Österreicherinnen und Österreichern ist. Es hat ja wirklich eine rekordverdächtige Zahl an Stellungnahmen zu dem Gesetzent­wurf gegeben, nämlich 641, einige haben ja auch Eingang gefunden. Auch in der bis­herigen Diskussion hier fällt mir auf, dass wir uns relativ einig sind.

Es sind auch ein paar sehr gute Inhalte im Gesetz drinnen. Genau bei diesen guten Inhalten sind wir uns ohnehin sehr einig, zum Beispiel eben beim Auswilderungsverbot von nicht lebensfähigen Tieren für die Jagd, die schon angesprochenen gezüchteten Fa­sane oder Enten. Das ist ja Gott sei Dank von NGOs bei der Begutachtung eingebracht worden; dadurch ist das wieder herausgenommen worden. Weitere Beispiele sind das Verbot von Zughalsbändern bei Hunden, die Einschränkung beim Verkauf von Tieren und natürlich auch das Verbot des Tätowierens oder Einfärbens von Tieren aus ästhetischen Gründen.

Es gibt aber noch sehr viele Punkte, mit denen wir nicht d’accord gehen können, und deswegen werden wir hier heute das Gesetz auch ablehnen. Zum Beispiel ist vor knapp zehn Jahren mit der Novelle des Tierschutzgesetzes 2008 der Verkauf von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen wieder eingeführt worden. Das war vorher schon verbo-


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