ten, und der Haupthintergrund damals war, dass man den unkontrollierten Handel mit Welpen in kontrollierbare Bahnen bringen wollte. Das hat überhaupt nicht funktioniert, man beharrt aber trotzdem weiter darauf, obwohl es aus Tierschutzsicht wirklich sehr viele Gründe gibt, die gegen den Verkauf in Zoofachhandlungen sprechen. Tiere sind nun einmal keine Ware. Haustiere sollten nicht im Affekt gekauft werden, sondern überlegt.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Zuchtdefinition bei Katzen, das ist in dieser Vorlage viel zu lax reglementiert. Laut der Definition in dieser Vorlage würde fast alles unter Zucht fallen und wäre auch gar nicht mehr kontrollierbar.
Unsere Kritikpunkte sind vor allem die ganzen Ausnahmemöglichkeiten, zum Beispiel die Ausnahmemöglichkeiten für Tierquälerei bei Diensthunden. Das darf es einfach nicht geben. Es geht um die Ausnahmemöglichkeiten betreffend Verordnungen bei Kastrationen, vor allem bei der Ferkelkastration, das ist heute auch schon ein paar Mal angesprochen worden. Es muss ganz einfach klar geregelt sein, dass Eingriffe, die zu erheblichen Schmerzen führen, nur unter Schmerzausschaltung durchgeführt werden dürfen. Das muss sich auf alle Fälle ändern.
Eine weitere Ausnahme ist auch schon von beiden VorrednerInnen angesprochen worden, nämlich die Ausnahme betreffend Weidehaltung und Auslauf von Rindern. Wir wollen nicht, dass es einfach nur behördliche Meldesysteme gibt und nur diese eingeführt werden. Es muss sichergestellt sein, dass die Ausnahmen nur einzelbetrieblich und nur befristet sein können. Beispiele, die wir im Ausschuss besprochen haben, sind Baustellen – man kann die Tiere nicht auf die Weide bringen, weil da gerade die Straße gebaut wird, und da kommt man nicht durch – oder Überschwemmungen, wodurch die Weiden gerade nicht benutzbar sind. Das muss aber vorübergehend sein, es darf aber kein Dauerzustand sein.
Ich möchte hier noch einmal ganz genau festhalten: Es geht nicht darum, die Anbindehaltung zu verbieten, es geht darum, die ständige Anbindung ohne irgendeine Form von Auslauf oder Weidehaltung zu verbieten, dass Tiere jahrelang, immer, also quasi von der Wiege bis zur Bahre, an der Kette gehalten werden, ohne jemals auch eine Wiese, geschweige denn den Himmel gesehen zu haben. Darum geht es. Im Ausschuss sind da als Beispiele Höfe genannt worden, die so mitten im Ort liegen, dass Austreiben aus Verkehrsgründen einfach nicht geht. In dem Fall ist es eben vielleicht auch gar nicht möglich, dass dort Kühe gehalten werden.
Es gibt auch überhaupt keine Statistik darüber, wie viele Daueranbindehaltungen von Rindern es in Österreich gibt. Mir hat auch niemand Auskunft darüber geben können, ob wir hier von 100 000 oder von 10 000 Betrieben sprechen, die das so machen. Es hat genau an dieser Anbindehaltung jetzt auch hier in der Diskussion schon so viel Kritik gegeben. Ich finde, man kann da wirklich an Verbesserungen arbeiten. Nach dieser Novelle, denke ich, sollte die Diskussion fortgeführt werden und an einer besseren Lösung gearbeitet werden. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)
13.10
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Preineder. – Bitte, Herr Bundesrat.
13.10
Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Geschätzter Bundesrat! Frau Bundesminister! Herzlich willkommen auch namens der ÖVP-Fraktion! Wir hoffen auf eine gedeihliche, gute Zusammenarbeit hier im Bundesrat.
Wir diskutieren heute das Bundestierschutzgesetz und die Novelle dazu. 2004 wurde das erste Mal ein bundesweites Tierschutzgesetz beschlossen und damit dem Tierschutz eine klare Note gegeben. Mit der Zeit ist es notwendig, eben auch Anpassungen vorzu-
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