BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 101

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nehmen, weil – und das haben auch alle Vorredner bestätigt – der Tierschutz, das Tier­wohl in Österreich einen sehr, sehr hohen Stellenwert haben und auch sehr, sehr emo­tional diskutiert werden. Damit ist es auch notwendig, zu vernünftigen Umsetzungen zu kommen.

Es gab eine sehr breite Diskussion, und damit ist, glaube ich, das Ergebnis auch eines, das sich sehen lassen kann und dem man auch gut zustimmen kann. Ein Dankeschön gilt all jenen, die sich in diese Diskussion eingebracht haben, die mitgearbeitet haben, auch den Tierschutzsprechern, dem Bundesministerium.

In diesem Bundestierschutzgesetz werden Regelungen betreffend Nutztiere und Haus­tiere festgelegt, nicht betreffend Wildtiere. Es ist wesentlich, sich von dem Gedanken zu lösen, dass Nutztiere immer leidende Tiere und Haustiere immer Wohlfühltiere sind, denn manchmal wird Tierliebe auch falsch verstanden. Es können auch Haustiere falsch ge­halten werden, und es geht Nutztieren manchmal durchaus gut und sie können ein glück­liches Leben führen.

Wir müssen bei dieser Novelle zum Bundestierschutzgesetz aber auch bedenken, dass man manchmal auch Menschen vor Tieren schützen muss, weil auch der Umgang mit Tieren, vor allem mit Rindern, wenn sie zum Beispiel nicht enthornt sind, ein gewisses Risiko darstellt. Uns sollte bewusst sein, dass Menschenschutz vor Tierschutz geht.

Damit darf ich auf einige Themen eingehen: Die Kastration von Ferkeln wurde ange­sprochen. Es gilt dabei, Schmerzlinderung zu gewährleisten. Die Enthornung von Rin­dern darf nur unter Schmerzausschaltung vorgenommen werden. Das ist klar geregelt und auch notwendig.

Die Diskussion um die dauernde Anbindehaltung – und laut Gesetz ist eine dauernde Anbindehaltung eine solche, die weniger als 90 Tage Auslauf gewährt; wenn es also nur 30 Tage sind, wäre das gesetzlich auch schon eine dauernde Anbindehaltung – ist sicher etwas problematischer zu sehen. Vielen Kleinbetrieben, die aufgrund der räumli­chen Lage, der örtlichen Situation keine Möglichkeit einer Weide, eines Auslaufs haben, aber nicht unbedingt auf einen Laufstall umstellen können, müssen oder sollen, gibt man die Möglichkeit, diese Anbindehaltung auch weiterhin aufrechtzuerhalten, natürlich – und zu dem stehe ich auch – unter der Voraussetzung, das behördlich zu melden und damit auch stärker in ein Kontrollsystem eingebunden zu sein. Es ist nicht automatisch so, dass ein Laufstall ein gutes System und ein Anbindestall ein schlechtes System ist, es kommt nämlich immer auf den Tierhalter an, auf die Art der Pflege. Das sollte durchaus ent­sprechend berücksichtigt werden.

Auch das Thema der streunenden Katzen wurde sehr vernünftig gelöst, dass nämlich wild laufende Katzen zu kastrieren sind. Jener, der sagt, dass das seine Katze ist, hat die Möglichkeit, dass sich die Katzen auch vermehren dürfen, was bisher für mich ei­gentlich nicht so zufriedenstellend geregelt war.

Es ist auch klar geregelt, dass privater Internethandel mit Tieren, der ein gewisses Risi­ko dargestellt hat, jetzt unterbunden oder hintangehalten wird, und ein Tierhalter bezie­hungsweise ein Tierhändler zwischengeschaltet werden muss.

Tierwohl ist etwas, was uns immer wieder wichtig ist. Vor allem in meiner Eigenschaft als Landwirt darf ich auch darauf hinweisen, dass Tierwohl auch vom Konsumenten durchaus gesteuert werden kann, nämlich insofern, als man tierische Produkte verwen­det, die eben mit Tierwohl oder mit weniger Tierleid produziert werden. Ich weise nur auf die Hühnerhaltung hin. Wenn man Eier aus Freilandhaltung bezieht, dann haben die Tie­re mehr Bewegungsspielraum als bei Bodenhaltung.

Es gibt für die Konsumenten auch andere Möglichkeiten, dahin gehend aktiv tätig zu sein. Bei uns in der Region gibt es ein Problem mit Aludosen, auf das ich hinweisen


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