bearbeiten müssen. Wir haben vor allem das große Thema der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Kindern, das zu einem sehr großen Teil – und da spreche ich auch aus eigener Erfahrung – immer noch auf den Schultern der Frauen lastet. Deswegen sind hier noch weite Wege zu gehen.
Klar ist mir auch, dass ich weder als Gesundheits- noch als Frauenministerin ganz alleine alles umsetzen kann. Es braucht die partnerschaftliche Unterstützung und Zusammenarbeit mit anderen Ressorts, anderen RessortkollegInnen, aber natürlich auch mit Ihnen allen und mit der Zivilgesellschaft, um die Ziele zu erreichen, die für uns alle sehr wichtig sind. In diesem Sinne freue ich mich auf diese Arbeit.
Es liegen sehr intensive vier Wochen, in denen ich sehr viel gelernt habe, hinter mir. Ich konnte Einblicke gewinnen, zu denen wahrscheinlich in den nächsten Wochen und Monaten noch viele hinzukommen werden. Ich freue mich darauf und bin voller Neugier dabei. Ich bin gekommen, um zu arbeiten. (Allgemeiner Beifall.)
Noch mehr freut mich, dass ich heute die Gelegenheit habe, bei Ihnen dieses wichtige Thema des Tierschutzes zu diskutieren. Wir haben eine Novelle zum Tierschutzgesetz vorgelegt, die wir nun diskutieren. Aus meiner Sicht ist sie eine sehr wichtige Novellierung, da – und das wurde von einigen der Vorredner schon angesprochen – eine zeitgemäße Adaptierung einfach notwendig war. Das Rad der Zeit hat sich weitergedreht. Die gesellschaftspolitischen Anforderungen im Bereich Tierschutz haben sich verändert. Der Bedarf und die Situationen im Bereich der Landwirtschaft haben sich verändert. Dies alles hat einen Anpassungsbedarf ergeben, weshalb es nun nach acht Jahren an der Zeit war, eine Novellierung des Tierschutzgesetzes vorzulegen.
Was ist das Ergebnis? – Erstens freut es mich, dass die Inhalte dieser Regierungsvorlage zum allergrößten Teil noch persönlich mit Sabine Oberhauser abgestimmt wurden und es sicher auch noch ihr Erbe ist, das wir heute hier – hoffentlich – zum Abschluss bringen werden.
Wenn wir über das Ergebnis diskutieren – und die Diskussion mit Ihnen hat das auch gezeigt –, ist klar: Tierschutz ist ein emotionales Thema und wird immer ein emotionales Thema sein. Daher kann Tierschutz aus der Perspektive der Tierschützer – und dazu zähle auch ich – nie weit genug gehen. Das ist, glaube ich, ein Faktum. Gleichzeitig ist Politik immer auch Kompromiss. Es gibt viele Interessenlagen, die es zu berücksichtigen gilt, insbesondere im Tierschutz und in der Nutztierhaltung. Den Ausgleich dieser Interessenunterschiede gilt es zu erreichen.
Ich denke, mit der vorliegenden Novelle wurde ein guter Ausgleich geschaffen. Zwei Jahre lang sind intensive Verhandlungen und Diskussionen mit den verschiedensten Stakeholdern und Interessengruppen geführt worden. Es waren zwei intensive Verhandlungsjahre, und ich glaube, das Ergebnis kann sich sehen lassen.
Bereits erwähnt wurde, dass im Rahmen des Begutachtungsverfahrens über 600 Stellungnahmen eingegangen sind. Das zeigt die Emotionalität und die gesellschaftspolitische Bedeutung dieses Themas in Österreich und überhaupt. Von daher kann ich sagen: Es waren zwei intensive Vorverhandlungsjahre.
Wir haben sehr viele der im Rahmen der Begutachtung eingegangenen Stellungnahmen in die Regierungsvorlage übernehmen können. Das ist sehr wichtig und nicht bei allen Regierungsvorlagen in diesem hohen Ausmaß der Fall.
Mir ist noch wichtig zu erwähnen, dass es in letzter Sekunde gelungen ist, noch zwei wichtige Punkte aufzunehmen, nämlich das Verbot des Auswilderns von Tieren, die in der Freiheit nicht überlebensfähig wären – Sie haben es erwähnt, es ist ein wichtiger Punkt, denke ich – sowie das Thema der Anbindehaltung bei Rindern. Dazu konnte ein Verbot noch nicht in das Gesetz aufgenommen werden. – Ja, für ein Verbot der Anbindehaltung scheint die Zeit noch nicht reif zu sein.
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