BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 104

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Ich glaube aber, dass die Meldeverpflichtung, die wir in der Novelle erreicht haben, ein sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist und es möglicherweise in Zukunft auch zu anderen oder weiter gehenden Lösungen kommen wird. Ich bin jedoch froh, dass wir in letzter Sekunde noch ein positives Verhandlungsergebnis zu diesen Punkten errei­chen konnten und sie aufgenommen haben.

In diesem Sinne glaube ich, dass ein guter, fortschrittlicher Kompromiss gelungen ist. Ich danke Ihnen für diese lebendige Diskussion und hoffe auf Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

13.24

13.24.48

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist mit Stimmenmehrheit beschlossen. Der Antrag ist somit angenom­men.

13.25.0111. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird (1520 d.B. und 1547 d.B. sowie 9774/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Nun gelangen wir zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Gruber-Pruner. – Ich bitte um den Bericht.

 


13.25.21

Berichterstatterin Mag. Daniela Gruber-Pruner: Hohes Präsidium! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalra­tes vom 30. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicher­heits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ebner. – Bitte.

 


13.26.12

Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörer! Ja, wir sind wieder einmal bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie. Die Anpassung an das EU-Recht ist auch bei der Novelle zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutz­gesetz der Hauptgesichtspunkt.

Durch die Umsetzung der Vorgaben aus Brüssel fällt das Konzept der diätetischen Le­bensmittel weg. Neu ist hingegen der Begriff der „Lebensmittel für spezielle Gruppen“. Die Kontrolle von Lebensmitteln ist in Österreich durch Gesetze und Verordnungen ge-


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