BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 105

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regelt. Jährlich gibt es einen ausführlichen Bericht zur Lebensmittelsicherheit, welcher der Öffentlichkeit zugänglich und auch gut dokumentiert ist.

Was konkret ist neu in diesem Gesetz? – Konkret werden nun Säuglingsanfangsnah­rung und Folgenahrung, Getreidebeikost, Lebensmittel für besondere medizinische Zwe­cke und Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung unter der Bezeich­nung „Lebensmittel für spezielle Gruppen“ in das Gesetz aufgenommen. Neu ist auch eine Meldeverpflichtung für Lebensmittel, die noch nicht auf dem Markt sind, jedoch be­sonderen medizinischen Zwecken dienen.

Was sind Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke? – Es sind dies Lebensmit­tel, die für Patienten entwickelt werden, deren Nährstoffbedarf aufgrund bestimmter Er­krankungen, Störungen oder spezifischer Beschwerden nicht durch den Verzehr von nor­malen Lebensmitteln gedeckt werden kann.

In den letzten Wochen gab es Diskussionen über die Krankheit Diabetes. Die WHO schlägt Alarm, denn immer mehr Menschen in der Welt erkranken an Diabetes. Die Zahl der Erkrankten weltweit hat sich innerhalb der letzten 35 Jahre vervierfacht.

In Österreich dürften – die geschätzte Dunkelziffer ist hier miteingerechnet – rund 10 Pro­zent der Erwachsenen an Diabetes erkrankt sein. Präventionsmaßnahmen müssen flä­chendeckend und für alle Altersgruppen etabliert werden. Ziel muss es sein, die Schäd­lichkeit des Zuckers in der Bevölkerung noch mehr aufzuzeigen und den Zuckerver­brauch zu senken. Die WHO empfiehlt 6 bis 12 Teelöffel täglich, also einen maximalen Zuckerverbrauch von 50 Gramm pro Tag. 5 Dekagramm, das ist nicht wirklich sehr viel, wenn man bedenkt, wie viel versteckter Zucker in den unterschiedlichsten Lebensmit­teln zu finden ist.

„Lebensmittel für spezielle Gruppen“ müssen auch speziellen Ernährungserfordernis­sen bestimmter Personengruppen, wie zum Beispiel jenen von Kranken, Schwangeren, Kleinkindern oder Säuglingen, entsprechen. In Zukunft soll in detaillierten Regelungen über Zusammensetzung, Herstellung und Kennzeichnung dieser Lebensmittel sicher­gestellt werden, dass für besonders empfindliche Verbrauchergruppen nur Lebensmit­tel angeboten werden, die für diese geeignet sind. Die Erzeugung und die in Verkehr gebrachten Lebensmittel selbst müssten dann stets dem aktuellen Wissensstand ange­passt sein.

Das Thema Lebensmittelsicherheit ist in unserem Land, in dem es auch einen hohen Anteil an Biolebensmitteln gibt, ein sehr wichtiges, wobei der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit als Einrichtung für die Sicherheit der Lebens­mittel eine bedeutende Rolle zukommt. Beispielsweise erhebt die AGES seit 2010 auch den Einsatz von Antibiotika im Bereich der Tiermedizin. Es wurde festgestellt, dass die im Jahr 2010 eingesetzte Menge von circa 62 Tonnen auf 48 Tonnen gesenkt werden konnte. Das ist schon sehr beachtlich, wenn man bedenkt, dass die Menschen in Ös­terreich sehr viel Fleisch konsumieren.

Unsere Lebensmittel sind Substanzen, die konsumiert werden, um den menschlichen Körper zu ernähren. Um aber für gesunde Lebensmittel und Lebensmittelsicherheit zu sorgen, brauchen wir auch eine starke EU. Unsere Fraktion stimmt diesem Gesetz heute zu. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

13.29


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Köck. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


13.30.27

Bundesrat Ing. Eduard Köck (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Gäste! Die Gesetzesänderun-


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