BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 110

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Ursprünglich gab es sicher viel Unruhe bei den einzelnen Berufsgruppen und ‑verbän­den, da niemand so richtig wusste, wohin die Reise eigentlich gehen soll. Auch ich selbst war als Angehörige des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes skeptisch. Letzt­lich gelang aber 2016 eine gute Lösung, und das Gesetz konnte beschlossen werden, selbst wenn der Start erst 2018 erfolgt. Es ist eine Novellierung, die dem 21. Jahrhun­dert, dem Onlinezeitalter gerecht wird.

Nicht allein das Sprichwort: Aller guten Dinge sind drei, sondern auch: Was lange währt, wird endlich gut, passen heute. (Bundesrätin Mühlwerth: Das sieht nicht jeder so!) Ob­wohl wir hier die Novelle zum Gesetz beschließen, die der Onlineregistrierung gewid­met ist, muss grundsätzlich erwähnt werden, dass es im ursprünglichen Gesetz zur Re­gistrierung der Gesundheitsberufe darum geht, systematisch alle Angehörigen der Pfle­geberufe wie auch Angehörige der medizinisch-technischen Dienste an zentralen Stel­len zu erfassen.

Ein paar Zahlen dazu: Wir sprechen in Österreich von rund 100 000 Personen, die im Gesundheitsbereich tätig sind, 80 000 in der Pflege und 20 000 in gehobenen medizini­schen Berufen. Es herrscht durch dieses Gesetz Sicherheit, dass alle Berufsangehöri­gen eine Ausbildung gemäß den österreichischen Standards haben, und das hat Qua­lität. Ebenso ist dies für Patientinnen und Patienten nur vorteilhaft: Sie können sicher sein, qualitativ hochwertig von sehr gut ausgebildeten Personen aus den diversesten Ge­sundheitsberufen betreut, versorgt und behandelt zu werden. Schließlich dürfen auch wir in der Politik uns glücklich schätzen, weil bei Ausbildungen im Bereich der Gesund­heitsberufe besser gesteuert werden kann.

Die Registrierung der Gesundheitsberufe entspricht also den Interessen so vieler, und ich sehe nun breite Zustimmung und keine nennenswerte Gegnerschaft in den einzel­nen Verbänden und Gruppen. Nun wird die Onlineregistrierung möglich sein, obendrein gebührenfrei, Gott sei Dank. Sie wird zu einer massiven Verwaltungsvereinfachung füh­ren. Wir von der ÖVP bekennen uns zur Verwaltungsvereinfachung und zum Bürokratie­abbau.

Dass die Registrierung der Unselbständigen bei der Arbeiterkammer und die Regis­trierung der Freiberufler bei der Gesundheit Österreich GmbH erfolgt, ist durchaus legi­tim und soll weitere Sicherheit geben. Jedenfalls ist eine deutliche Klarstellung darüber erfolgt, wo die Registrierung erfolgen muss.

Kritik, die besagt, dass über diverse Verbände bereits Onlineregistrierungen stattgefun­den haben, mag durchaus ihren Stellenwert haben. Ich gehöre als Physiotherapeutin selbst zu den gehobenen medizinisch-technischen Diensten und weiß, dass MTD Aus­tria, das ist der Dachverband der medizinisch-technischen Dienste Österreichs, bereits vor mehreren Jahren zwecks Registrierung die MTD-Register GmbH gegründet hat. Die­ses Register hat ebenfalls Qualität.

Da wäre es angebracht, Frau Bundesminister, mit den Verbänden in Verhandlungen zu treten, um eine möglichst einfache Datenübermittlung zu gewährleisten. Die Arbeit der Behörden würde erleichtert werden, insbesondere im Bereich der freiberuflichen Thera­peutinnen und Therapeuten.

Über Kostenersatz muss natürlich ebenso diskutiert werden. Dazu meinte schon meine Berufskollegin Nationalratsabgeordnete Claudia Durchschlag fairerweise, dass zum Bei­spiel MTD nicht von Steuergeldern gefördert wird, sondern einzig und allein durch die Mitglieder durch deren Mitgliedsbeitrag finanziert wurde. Ich schließe mich ihrer Ansicht und ihrem Wunsch an.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe schon öfters erwähnt, wir haben eines der bes­ten Gesundheitssysteme der Welt. Das ist gut so. Wir in der Politik brauchen uns dafür


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