Ursprünglich gab es sicher viel Unruhe bei den einzelnen Berufsgruppen und ‑verbänden, da niemand so richtig wusste, wohin die Reise eigentlich gehen soll. Auch ich selbst war als Angehörige des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes skeptisch. Letztlich gelang aber 2016 eine gute Lösung, und das Gesetz konnte beschlossen werden, selbst wenn der Start erst 2018 erfolgt. Es ist eine Novellierung, die dem 21. Jahrhundert, dem Onlinezeitalter gerecht wird.
Nicht allein das Sprichwort: Aller guten Dinge sind drei, sondern auch: Was lange währt, wird endlich gut, passen heute. (Bundesrätin Mühlwerth: Das sieht nicht jeder so!) Obwohl wir hier die Novelle zum Gesetz beschließen, die der Onlineregistrierung gewidmet ist, muss grundsätzlich erwähnt werden, dass es im ursprünglichen Gesetz zur Registrierung der Gesundheitsberufe darum geht, systematisch alle Angehörigen der Pflegeberufe wie auch Angehörige der medizinisch-technischen Dienste an zentralen Stellen zu erfassen.
Ein paar Zahlen dazu: Wir sprechen in Österreich von rund 100 000 Personen, die im Gesundheitsbereich tätig sind, 80 000 in der Pflege und 20 000 in gehobenen medizinischen Berufen. Es herrscht durch dieses Gesetz Sicherheit, dass alle Berufsangehörigen eine Ausbildung gemäß den österreichischen Standards haben, und das hat Qualität. Ebenso ist dies für Patientinnen und Patienten nur vorteilhaft: Sie können sicher sein, qualitativ hochwertig von sehr gut ausgebildeten Personen aus den diversesten Gesundheitsberufen betreut, versorgt und behandelt zu werden. Schließlich dürfen auch wir in der Politik uns glücklich schätzen, weil bei Ausbildungen im Bereich der Gesundheitsberufe besser gesteuert werden kann.
Die Registrierung der Gesundheitsberufe entspricht also den Interessen so vieler, und ich sehe nun breite Zustimmung und keine nennenswerte Gegnerschaft in den einzelnen Verbänden und Gruppen. Nun wird die Onlineregistrierung möglich sein, obendrein gebührenfrei, Gott sei Dank. Sie wird zu einer massiven Verwaltungsvereinfachung führen. Wir von der ÖVP bekennen uns zur Verwaltungsvereinfachung und zum Bürokratieabbau.
Dass die Registrierung der Unselbständigen bei der Arbeiterkammer und die Registrierung der Freiberufler bei der Gesundheit Österreich GmbH erfolgt, ist durchaus legitim und soll weitere Sicherheit geben. Jedenfalls ist eine deutliche Klarstellung darüber erfolgt, wo die Registrierung erfolgen muss.
Kritik, die besagt, dass über diverse Verbände bereits Onlineregistrierungen stattgefunden haben, mag durchaus ihren Stellenwert haben. Ich gehöre als Physiotherapeutin selbst zu den gehobenen medizinisch-technischen Diensten und weiß, dass MTD Austria, das ist der Dachverband der medizinisch-technischen Dienste Österreichs, bereits vor mehreren Jahren zwecks Registrierung die MTD-Register GmbH gegründet hat. Dieses Register hat ebenfalls Qualität.
Da wäre es angebracht, Frau Bundesminister, mit den Verbänden in Verhandlungen zu treten, um eine möglichst einfache Datenübermittlung zu gewährleisten. Die Arbeit der Behörden würde erleichtert werden, insbesondere im Bereich der freiberuflichen Therapeutinnen und Therapeuten.
Über Kostenersatz muss natürlich ebenso diskutiert werden. Dazu meinte schon meine Berufskollegin Nationalratsabgeordnete Claudia Durchschlag fairerweise, dass zum Beispiel MTD nicht von Steuergeldern gefördert wird, sondern einzig und allein durch die Mitglieder durch deren Mitgliedsbeitrag finanziert wurde. Ich schließe mich ihrer Ansicht und ihrem Wunsch an.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe schon öfters erwähnt, wir haben eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Das ist gut so. Wir in der Politik brauchen uns dafür
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