BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 111

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nicht zu genieren, und wir wollen es weiterentwickeln. Dieses Gesetz, diese Novelle ge­hört ebenfalls dazu. Ich freue mich daher, dieses Gesetz mitbeschließen zu dürfen. So darf ich nun im Namen meiner Fraktion, aber auch im Namen meiner Berufskollegin­nen und ‑kollegen sprechen, mit denen ich nach wie vor in Kontakt bin. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

13.51


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Stögmüller. Ich erteile es ihm.

 


13.51.42

Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Zuerst einmal herzlich willkommen im Namen der grünen Fraktion und auch der Grünen Oberösterreich! Vielen Dank, dass Sie uns heute hier besuchen! (Allgemeine Heiterkeit. – Zwischenruf des Bundesrates Mario Lindner.) Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen, darauf wollte ich eigentlich hinaus.

Zum Gesundheitsberuferegister: Im Vorfeld hat es ja relativ viel Aufregung um dieses Gesetz, um diese Novelle gegeben. Mittlerweile hat sich das Ganze aber schon gelegt, glaube ich. Jetzt wissen alle Berufsverbände und Berufsangehörigen, wohin die Reise gehen soll. Ich glaube, das ist schon einmal sehr gut, und es gibt eine breite Akzeptanz in diesem Bereich.

Ich möchte trotzdem noch ein paar Worte zu dieser Novelle, zu dieser Vorlage sagen. Wir sind nicht ganz so glücklich mit der Fristverlängerung von zwölf auf 18 Monate, weil das eine weitere Verzögerung der Registrierung ist. Das ist auch problematisch im Zusammenhang mit der Planung im Gesundheitswesen, denn da brauchen wir endlich valide Daten. Wir brauchen diese Daten für die Transparenz, für die Koordination und auch, weil es wichtig ist, die Anzahl der Berufsangehörigen festzustellen, herauszufin­den, wie viele den Beruf tatsächlich ausüben. Auch im Hinblick auf den verstärkten Ein­satz von Pflegekräften und MTD-Berufsangehörigen in der Primärversorgung wäre das von ganz großer Relevanz.

Für die Planung wäre es auch wichtig, zu wissen, wie viele Berufsangehörige mit wie vielen Stunden am Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund hat die GÖG in ihrer Stellungnahme angeregt, dass auch das Ausmaß der beabsichtigten Berufs­ausübung angegeben werden soll. – Schade, dass dieser Vorschlag nicht in diese No­velle aufgenommen wurde. Das hätten wir uns gewünscht. Es ist aber des Weiteren zu begrüßen, dass der Antrag auf Aufnahme in das Register nunmehr sowohl persönlich als auch online gestellt werden kann. Das finde ich sehr gut, weil es eben einfach ist, wenn man sich online registrieren kann.

Noch eine kleine Bitte an Sie: Vielleicht können Sie feststellen beziehungsweise festle­gen, dass jetzt keine Registrierungsgebühr oder ‑abgabe kommt. Ich finde es einfach sinnlos, dass man noch Geldbeschaffung auf Kosten dieser in den Gesundheitsberufen tätigen Menschen einführt. Das wäre vielleicht noch festzustellen und festzulegen. Ich glaube, das wäre sinnvoll. Ansonsten stimmen wir diesem Gesetz natürlich zu. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

13.54


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Hammerl. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


13.54.30

Bundesrat Gregor Hammerl (ÖVP, Steiermark): Liebe Frau Präsident! Geschätzte Frau Minister! Meine Damen und Herren! Dieses Gesundheitsberuferegister-Gesetz ist ein gutes Gesetz. Ich gehe ganz kurz darauf ein. Meine Vorredner, abgesehen von einem, sind bereits positiv darauf eingegangen.

 


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