BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 112

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Meine Damen und Herren, wenn man auf die Dienste von Physiotherapeuten oder an­derem Gesundheitspersonal angewiesen ist, dann merkt man erst, wie wichtig diese Men­schen sind. Sie tragen wesentlich zur Heilung und zum Wohlbefinden der gesundheit­lich beeinträchtigten Menschen bei. Es wurde schon gesagt, es sind über 100 000 Per­sonen, die in Österreich in Pflegeberufen und im gehobenen medizinischen Dienst tätig sind. Bei mir im Hilfswerk Steiermark sind es über 1 500, zum Großteil Frauen.

Diesen Personen, meine Damen und Herren, gilt es in erster Linie für ihren wesentli­chen Dienst im Gesundheitswesen zu danken, für das, was sie zum Wohle derer, die Hilfe brauchen, für die Erhaltung der Qualität unseres Gesundheitswesens beitragen.

Meine Damen und Herren, um diese Personen geht es im vorliegenden Gesundheits­beruferegister-Gesetz. Wir alle wissen, es handelt sich bei der Gesundheit um ein sen­sibles Thema, deswegen muss sehr verantwortungsvoll mit diesem Thema umgegan­gen werden. Die Registrierung aller, die in diesem Bereich tätig sind, stellt ein Element solchen Verantwortungsbewusstseins dar.

Mit der Registrierung wird Sicherheit in mehrfacher Richtung zu erreichen versucht. Da geht es einerseits um die Sicherheit in Bezug auf die Ausbildung – sehr wichtig. Mit der Registrierung werden Standards eingefordert, die bewirken, dass die Menschen, die Hilfe dieser Personen in Anspruch nehmen, davon ausgehen können, dass sie best­möglich behandelt werden. Zweitens geht es um Sicherheit für die fachlich und poli­tisch Verantwortlichen im Gesundheitswesen, weil sie einen Überblick über die verschie­denen Bereiche bekommen, im Bezug darauf, wo beispielsweise Spezialisten fehlen und wo Überbesetzungen vorliegen.

Damit, meine Damen und Herren, wird die Planung erleichtert und die Wahrscheinlich­keit, dass Spezialisten für die Behandlung eines Problems zur Verfügung stehen, erhöht. Zudem können in der Ausbildung Weichenstellungen vorgenommen werden. Schließ­lich bringt es auch Sicherheit für die im Pflegeberuf und für die im gehobenen medi­zinischen Gesundheitswesen Tätigen, weil sie mit der Registrierung den Nachweis ih­rer Professionalität haben.

Besonders im Gesundheitswesen zeigt sich ja eine starke Dynamik, die immer wieder zu neuen Herausforderungen führt. Die gestrige Enquete „Die Zukunft der Pflege: schaff­bar, sichtbar, leistbar“ hat das aufgezeigt – liebe Frau Präsident, noch einmal ein gro­ßes Danke für dein Engagement für diese Enquete! Deswegen bedarf es auch immer wieder der Anpassung der Strukturen des Gesundheitswesens. Das ist auch der Grund dafür, dass wir uns schon mit diesem Gesetz befasst haben und uns damit auch weiter befassen müssen und werden.

Beispielsweise im Bereich der Hospiz- und Palliativbetreuung bedarf es einiger Verän­derungen der Bestimmungen. Die Weltgesundheitsorganisation fordert, auch im Pro­jekt, einen Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen und ihren Fami­lien, welche sich in ihrem Leben mit einer lebensbedrohlichen, unheilbaren und fort­schreitenden Krankheit auseinandersetzen müssen. Dies soll, meine Damen und Her­ren, durch Prävention und Linderung von Leiden, durch eine frühzeitige Identifikation, durch eine fachgerechte Einschätzung und die Linderung von Schmerzen und anderen belastenden Ereignissen psychischer, sozialer, kultureller und spiritueller Natur erfolgen.

Meine Damen und Herren, wir sehen ein sehr anspruchsvolles Programm, das struktu­relle Maßnahmen in Bezug auf die, die diese Betreuung vornehmen, fordert. In dieser Hinsicht wird das Gesetz angepasst. Dieses Beispiel zeigt, dass es immer wieder Ent­wicklungen gibt, die neu aufgenommen werden müssen, um die Menschlichkeit so weit als möglich garantieren zu können.

Über die Registrierung kann natürlich nicht alles geschehen, sie bildet aber einen Rah­men, in dem wichtige Weichenstellungen getroffen werden. Die bürokratische Umset-


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